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eBay bietet ab sofort ein Marken-Authentifizierungsprogramm für den deutschen Markt an. Mit dem eBay-Echtheitscheck können Kunden tausende Luxusuhren führender Marken, die bei eBay mit dem Label „Echtheit geprüft“ versehen sind, sicher kaufen. Das neue Angebot hat das Ziel, das Vertrauen der Verbraucher beim Kauf hochwertiger Waren auf dem eBay-Marktplatz weiter zu stärken.

Im Rahmen des eBay-Echtheitschecks prüfen sachverständige Verkäufer die Echtheit der Artikel und stellen diese selbst zum Verkauf bei eBay ein. Eine Uhr wird laut den Vorgaben des eBay-Echtheitschecks dann als echt eingestuft, wenn sie den ursprünglichen Zustand aufweist, in dem sie erstmals vom Hersteller auf dem Markt eingeführt wurde. Ebenso gilt sie auch dann als echt, wenn Veränderungen (z.B. Reparaturen) durchgeführt wurden, sofern einer der beiden folgenden Fälle zutrifft:

– Die Veränderungen beschränken sich auch auf den Ersatz des Uhrenglases, der Uhrenkrone, der Schrauben und/oder des Armbands durch Ersatzteile derselben Marke oder eines Drittanbieters, sofern dadurch nicht die Schutzrechte des Markenherstellers verletzt werden.
– Die Veränderungen wurden vom Markenhersteller selbst oder von einem vom Markenhersteller autorisierten Dritten durchgeführt.

Ergeben sich nach dem Kauf für den Kunden dennoch Zweifel, so kann dieser darüber hinaus die Uhr von unabhängigen externen Experten prüfen lassen. Sollten diese die Echtheit nicht bestätigen können, so erhält der Kunde eine Rückerstattung in voller Höhe.

Der eBay-Echtheitscheck startete im Herbst 2017 in den USA und wird dort in der Kategorie der Luxushandtaschen- und Uhren angeboten. In Deutschland ist das Programm zum Start auf Luxusuhren führender Marken beschränkt, weitere Marken- und Produktkategorien sollen folgen.

Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der It-Recht Kanzlei weist heute in diesem Artikel darauf hin, dass aktuell Abmahnungen an Anbieter der Luxusuhrenmarken “ Tag Heuer “ und “ Linnhoff“ verschickt werden, weil diese nicht bei der zuständigen Stiftung EAR registriert sind.
Offensichtlich werden aktuell tatsächlich ausschließlich nicht-registrierte Uhren der Marke „Tag Heuer“ in Deutschland vertrieben.
Nach einem Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 02.04.2009 (Az. 20 ZB 08.3013) sind batteriebetriebene Luxusuhren registrierungspflichtige Elektrogeräte im Sinne des § 3 Abs. 1 ElektroG.
Gemäß § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG dürfen Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen oder deren Registrierung widerrufen ist, Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen.

Quelle: It-Recht-Kanzlei

Vermutlich wird es selten bis nie pasieren, dass eine Tag Heuer im Müll landet, aber das spielt für den Gesetzgeber keine Rolle.