Manchmal ist es nicht einfach, oder sogar fast aussichtslos gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. In manchen Fällen haben die Webseiten, auf denen die gefälschten Produkte angeboten werden, gar kein Impressum und sind nicht greifbar, in anderen Fällen reagieren die Plattformen nicht oder nur sehr langsam.
Hier gibt es eine Lösung, die sehr erfolgversprechend ist: PayPal oder auch andere Zahlungsanbieter wie Payoneer über die Markenrechtsverletzung zu informieren. PayPal reagiert in solchen Fällen sehr schnell.

Hier ist der Link, um eine Markenrechtsverletzung bei PayPal zu melden, Payoneer kann man über das Kontaktformular kontaktieren.

Pünktlich zur bald beginnenden Weihnachtszeit bietet PayPal seinen deutschen Kunden ab sofort den Service ‚Kostenlose Retouren‘ an. Haben Kunden die bestellte Ware mit PayPal bezahlt und bietet der Händler keine kostenlose Rücksendung an, so erstattet PayPal dem Käufer die Rücksendekosten bis zu einer Höhe von 25 Euro.

Online-Shopping ist weiter auf dem Vormarsch: Das Einkaufen vom heimischen Sofa ist einfach und bequem, lässt sich unabhängig von Öffnungszeiten erledigen und die Ware wird bequem nach Hause geliefert. Doch nicht immer entspricht das Gekaufte der Vorstellung: Mal passt das bestellte Stück nicht oder aber die Ware gefällt nicht. Die Rücksendung der Ware an den Online-Händler ist häufig, längst aber noch nicht immer und überall für den Käufer kostenfrei. Dies führt bei deutschen Online-Shoppern häufig zu Unmut, Zögern oder gar Kaufabbruch – mit ‚Kostenlose Retouren’ bietet PayPal für diese Situationen ab sofort eine Lösung.

Vorteile für beide Seiten: Käufer und Verkäufer

‚Kostenlose Retouren‘ richtet sich in erster Linie an die Käuferseite, dennoch können auch Händler von diesem Service profitieren. Gerade kleine und mittelständische Händler sind häufig nicht in der Lage, ihren Kunden eine kostenfreie Rücksendung bestellter Ware anzubieten. Gleichzeitig wird dies jedoch von vielen Kunden erwartet. Wie Studien zeigen, legen gerade deutsche Online-Shopper großen Wert darauf, dass die Kosten für den Rückversand vom Händler übernommen werden. 74 Prozent setzen diesen Service sogar als Standard zwingend voraus und liegen damit im europäischen Vergleich klar vorn[1]. Folglich informieren sich viele Käufer bereits vor der Bestellung über die Rückgabebedingungen eines Online-Shops. Bietet dieser keine kostenfreie Rücksendung an, entscheiden sich Kunden häufig für den Kauf bei einem anderen Anbieter.

„Wir möchten für unsere Kunden mehr als nur ein Bezahldienstleister sein. Mit ‚Kostenlose Retouren’ bieten wir einen Mehrwert, der über das reine Bezahlen mit PayPal hinausgeht“, sagt Dr. Frank Keller, Geschäftsführer PayPal Deutschland, Österreich und Schweiz. „Gleichzeitig wollen wir damit auch unsere breite Basis an kleinen und mittelständischen Händlern dabei unterstützen, bestehende Kunden zu binden, neue Kunden zu gewinnen und so im Ergebnis ihr Geschäft weiter auszubauen.“

Sorgenfreies Geschenkeshopping

Gerade mit Blick auf die stressige Weihnachtszeit sorgt der Service ‚Kostenlose Retouren‘ für ein entspanntes Weihnachtsshopping. Denn dies ist oft die Zeit, in der viele auf der Suche nach dem ganz besonderen Geschenk sind. Oft sind es ausgefallene Produkte, die man nicht bei den großen und bekannten, sondern bei kleinen, eher unbekannten Online-Händlern findet, quasi den Geheimtipps unter den Online-Shops. Und gerade hier sind Rücksendungen nicht immer kostenfrei. Mit dem Service ‚Kostenlose Retouren‘ können PayPal-Kunden nun auch hier ein Stück unbeschwerter einkaufen.

Immer häufiger greifen Weihnachtsshopper bei der Suche nach dem besonderen Geschenk auf Online-Shops aus dem Ausland zurück. ‚Kostenlose Retouren‘ gilt deshalb nicht nur für Einkäufe bei deutschen Händlern. Sofern es ein entsprechendes Widerrufs- oder Rückgaberecht gibt, gilt der Service auch für Bestellungen in ausländischen Online-Shops, bei denen die bestellte Ware nicht gefällt, nicht passt oder das besondere Geschenk schlicht und einfach nicht den Geschmack des Beschenkten trifft. Wurde die Ware mit PayPal bezahlt, erstattet PayPal auch hier die Kosten für die Rücksendung bis zu einer Höhe von 25 Euro. Der Einkauf im Ausland wird somit für deutsche PayPal-Kunden künftig ein Stück sorgenfreier.

‚Kostenlose Retouren‘ steht deutschen PayPal-Kunden ab sofort bis zum 28. Februar 2017 zur Verfügung. Um den Service zu nutzen, müssen PayPal-Kunden in Deutschland diesen zunächst unter https://www.paypal.de/retouren aktivieren. Nach Rücksendung der Ware an den Händler füllen Kunden das entsprechende Erstattungsformular aus und reichen die Belege mit ein. Bei Genehmigung des Antrags erstattet PayPal anschließend die angefallenen Rücksendekosten bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Rückerstattungsantrag. Der Betrag wird dem PayPal-Konto des Kunden gutgeschrieben. Bis zum 28. Februar 2017 können PayPal-Kunden den Service insgesamt sechs Mal nutzen.

Weitere Informationen finden Sie online unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Kostenlose Retouren mit PayPal können unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/refunded-returns/terms-and-conditions eingesehen werden.

[1] Studie „Making money out of returns“, B2C Europe 2016

Quelle: PayPal

PayPal erweitert sein Produktangebot für Online-Händler. Mit Ratenzahlung Powered by PayPal stellt das Unternehmen ein Produkt für Online-Händler vor, das ihnen neue Wachstumsmöglichkeiten für ihr Geschäft eröffnet. Mit der einfach zu integrierenden Ratenzahlungsoption können Händler ihren Kunden anbieten, die in ihrem Online-Shop angebotene Ware in Raten zu bezahlen. Ratenzahlung Powered by PayPal funktioniert dabei komplett online. Kunden erhalten so bei größeren Anschaffungen einfach und schnell mehr finanzielle Flexibilität. Händler wiederum können höhere Warenkörbe erzielen, neue Kunden gewinnen und die Kundenzufriedenheit insgesamt erhöhen[1] – und das mit der gewohnten Zahlungssicherheit. PayPal übernimmt im Rahmen von Ratenzahlung Powered by PayPal den kompletten Zahlungseinzug und das Risikomanagement.

„PayPal ist heute deutlich mehr als nur ein Bezahl-Button auf einer Website. Mit Ratenzahlung Powered by PayPal erweitern wir unser Angebotsspektrum um eine Lösung, von der sowohl Käufer als auch Händler profitieren“, sagt Arnulf Keese, Geschäftsführer PayPal Deutschland, Österreich und Schweiz. „Als Partner unserer Händler begleiten und unterstützen wir diese auf vielfältige Art und Weise bei der Weiterentwicklung ihres Geschäfts. Zusätzlich zu Themen wie Internationalisierung und Mobilisierung bieten wir ihnen jetzt eine komplett neue Bezahllösung, mit der sie ihr Wachstumspotenzial weiter ausschöpfen können.“

Mehr Flexibilität für kostenintensive Anschaffungen

Sei es der Kauf neuer Autoreifen, die Anschaffung eines Sofas für die neue Wohnung oder die Investition in einen leistungsfähigen Computer – immer wieder stehen Verbraucher vor der Herausforderung, größere Ausgaben schultern zu müssen. Die Möglichkeit, kostspielige Anschaffungen gestaffelt über einen Zeitraum von sechs bis maximal 24 Monaten hinweg bezahlen zu können, schafft in diesen Situationen mehr finanzielle Flexibilität. Mit Ratenzahlung Powered by PayPal hält diese Form des Bezahlens nun Einzug in die Online-Welt – und funktioniert nicht nur denkbar einfach, sondern auch komplett online.

Käufer stellen den Antrag auf Ratenzahlung direkt aus dem Online-Shop des Händlers heraus. Ein PayPal-Konto ist dafür nicht notwendig. Der Antrag schließt auch eine Bonitätsprüfung in Echtzeit mit ein, für die neben Namen und Anschrift lediglich Bankverbindung und Geburtsdatum einzugeben sind – Daten, die man entweder im Kopf oder schnell zur Hand hat. Der gesamte Prozess verläuft komplett online und damit medienbruchfrei. Traditionelle Umwege wie der Gang zur Bank- oder Postfiliale sowie eine mehrtätige Antragsbearbeitung entfallen. Die monatlichen Raten werden direkt vom Bankkonto des Käufers abgebucht. Sondertilgungen oder gar eine vorzeitige Rückzahlung kann der Käufer jederzeit vornehmen. Verknüpft er die Ratenzahlung mit seinem PayPal-Konto, kann er außerdem stets den aktuellen Stand seines Ratenzahlungsplans online einsehen.

Neue Kunden, höhere Warenkörbe, mehr Kaufabschlüsse

Auch Händlern bietet Ratenzahlung Powered by PayPal zahlreiche Vorteile. Sie können sich mit diesem Produkt völlig neue Wachstumsmöglichkeiten für ihr Geschäft erschließen. Da die Hürde des sofortigen Bezahlens für ihre Kunden entfällt, entscheiden sich diese eher für ein höheres Bestellvolumen. Händler können so höhere Warenkörbe und mehr Kaufabschlüsse realisieren. Ein weiterer Aspekt ist die Gewinnung neuer Kunden. Denn gerade bei kostspieligeren Anschaffungen suchen Käufer nach flexiblen Bezahloptionen, die es ihnen ermöglichen, den Kaufbetrag über mehrere Monate hinweg zu begleichen.

Diesem Kundenwunsch können Händler mit Ratenzahlung Powered by PayPal nachkommen, ohne dabei auf für sie wichtige Aspekte wie Liquidität und Zahlungssicherheit verzichten zu müssen. Händler erhalten bei dieser Bezahlweise direkt den gesamten Kaufbetrag abzüglich der anfallenden Gebühren und können wie gewohnt einen unmittelbaren Warenversand einleiten. PayPal übernimmt für sie zudem den kompletten Zahlungseinzug und das Risikomanagement. Dies alles erfolgt auf Basis einer transparenten Kostenstruktur, die keinerlei versteckte Gebühren enthält. Auch die Integration der neuen Bezahllösung gestaltet sich vergleichsweise einfach, da sie auf der bestehenden PayPal-Integration aufbaut.

Ratenzahlung Powered by PayPal steht für den deutschen Markt ab sofort zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich online unter https://www.paypal.de/ratenzahlung. Hier können sich interessierte Händler auch per Kontaktformular mit PayPal in Verbindung setzen.

[1] Studie „Ratenkauf im E-Commerce. Status quo und wie man ihn erfolgreich einsetzt“, ibi research 2015. Die Ergebnisse der Studie beziehen sich allgemein auf die Einführung von Ratenkauf als Bezahlmethode.

Quelle: PayPal

Im Rahmen der CeBIT stellt PayPal gemeinsam mit dem IT-Dienstleister ekom21 und dem Land Hessen ein neues Projekt im öffentlichen Sektor vor. Seit kurzem können Bürger des Landes Hessen Buß- und Verwarnungsgelder online im Portal der Zentralen Bußgeldstelle über PayPal bezahlen. Ermöglicht wird dies durch die owi21 Online-Anhörung, einem Produkt der ekom21, in welches PayPal integriert ist. Damit zählt Hessen in Deutschland zu den Vorreitern, die eine Online-Anhörung mit Bezahlkomponente anbieten.

Jedes Jahr werden in Hessen rund 3,5 Millionen Verwarnungsgeldangebote und Bußgeldbescheide in Papierform versendet. Neben der Banküberweisung wird Bürgern mit der neuen Online-Anhörung die Möglichkeit geboten, Verkehrsordnungswidrigkeiten rund um die Uhr einfach und schnell online zu bezahlen. Erste Auswertungen zeigen erfreuliche Ergebnisse für PayPal. Bei knapp 80 Prozent der online bezahlten Buß- und Verwarnungsgelder nutzten Bürger die Möglichkeit des Bezahlens mit PayPal, darunter auch eine beachtliche Zahl von ausländischen PayPal-Kunden. Sie erhalten durch das international einsetzbare Bezahlmittel einen modernen Weg, übersandte Verwarnungsgeldangebote und Bußgeldbescheide zu bezahlen.

Die von der ekom21 entwickelte Verfahrenssoftware owi21 sorgt für eine effiziente und papierlose Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten Bußgeldbescheide weiterhin in der gewohnten Papierform per Post. Auf dem Bescheid werden verschiedene Bezahlmöglichkeiten angeboten: per Überweisung oder durch Einscannen eines QR-Codes, der den Bürger zur Online-Anhörung mit Zahlungsmöglichkeit leitet. Im Portal selbst kann der Bürger dann aus verschiedenen Bezahlwegen auswählen: Giropay, Kreditkarte und PayPal.

„Wir freuen uns, dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Land Hessen und der ekom21 erfolgreich umgesetzt haben“, sagt Boris Wolter, Projektleiter E-Government bei PayPal. „Mit dem Bezahlen von Bußgeldern im Internet bietet Hessen seinen Bürgern einen komfortablen, schnellen und sicheren Service, der gleichzeitig dazu beiträgt, Verwaltungskosten und -aufwände zu reduzieren.“

Detlef Erdmann, Leiter Informationstechnik der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen: „Das Thema elektronische Bezahlverfahren gewinnt in der öffentlichen Verwaltung zunehmend an Bedeutung. Bürgerfreundliche Dienstleistungen anbieten zu können ist für uns ein großes Anliegen, dabei stehen Datenschutz und Sicherheit natürlich an oberster Stelle. Wir sind daher stolz darauf, dass wir als erstes Bundesland die elektronische Bezahlung von Verwarnungsgeldern mit starken Partnern wie PayPal und ekom21 erfolgreich umgesetzt haben.“

ekom21-Geschäftsführer Ulrich Künkel merkt an, das mit diesem Projekt ein wichtiger Schritt in Richtung effiziente Verwaltungshandlungen getan wurde. „Die Integration von Online-Bezahlfunktionen, wie PayPal, ist für ein bürgerfreundliches und medienbruchfreies E-Government unabdingbar. Wir sorgen mit solchen Funktionalitäten für zusätzliche Erleichterungen – sowohl für Verwaltungen als auch für Bürger“, so Künkel.

PayPal Projekte im öffentlichen Sektor
In den vergangenen Jahren hat PayPal die Verfügbarkeit seines Angebots im öffentlichen Sektor deutlich ausgebaut. Über 60 Kommunen bundesweit bieten ihren Bürgern bereits die Möglichkeit des elektronischen Bezahlens mit PayPal für Verwaltungsdienstleistungen wie beispielsweise Verwarnungs- und Bußgelder, Personenstandsurkunden, Melderegisterauskünfte oder Bewohnerparkausweise. So können beispielsweise Einwohner der Städte Düren und Gütersloh in den Bürgerportalen kommunale Leistungen wie den Anwohnerparkausweis, Meldebescheinigungen oder Personenstandsurkunden mit PayPal bezahlen. In Kaiserslautern haben Bürger die Möglichkeit, Verwarngelder per QR-Code-Scan mobil zu bezahlen, das Hessische Justizministerium bietet das Begleichen von Gerichtskosten oder Geldstrafen über PayPal an und in Niedersachen kann PayPal als Zahlungsmethode für das Anmelden von Hunden im Hunderegister genutzt werden. Damit Länder und Kommunen ihren Bürgern künftig einfache, sichere und schnelle Bezahlwege für digitale Behördenangebote bieten können, kooperiert PayPal im öffentlichen Sektor mit Partnern wie ekom21, GovConnect, INFOMA, KIVBF, KommWis und regioIT.

Quelle:PayPal

Bei meinem uralten PayPalkonto habe ich vor wenigen Wochen das erste Mal eine Auszahlungsverzögerung gehabt.
Nachdem ich die Abbuchung veranlasst hatte, bekam ich folgende Mail von PayPal:
…Bei PayPal steht die Sicherheit unserer Kunden an oberster Stelle. Hierfür müssen wir einige Transaktionen Routineprüfungen unterziehen. Während wir Ihre Abbuchung überprüfen, behalten wir den Betrag für bis zu 1 Werktag ein. Können wir die Überprüfung erfolgreich abschließen, geben wir das Geld selbstverständlich wieder frei und nehmen die Abbuchung vor. Sollte bei der Überprüfung ein Problem auftreten, kommen wir auf Sie zu.

Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis…

Auch wenn ich so eine „Routineprüfung“ bis dato noch nicht erlebt hatte, habe ich mir keine großen Gedanken gemacht und am nächsten Tag wurde der Betrag dann auch tatsächlich freigegeben und damit war die Angelegenheit für mich erledigt.
Nun bin ich gestern erneut in eine Routineprüfung geraten und habe dann doch einmal bei PayPal angerufen und nachgefragt, was es mit dieser Routineprüfung auf sich hat.
Laut Auskunft der PayPal-Mitarbeiterin werden Konten, die
– relativ neu sind
– ungewöhnlich hohe Beträge ( wobei „hoch“ in diesem Fall bedeutet = höher als üblich) transferieren
– eine geänderte Kontoverbindung haben
– eine hohe Quote an Käuferschutzanträgen haben
– eine Abbuchung aus dem Ausland vornehmen
– ungewöhnliche Transaktionen verzeichnen
– der Betrag aus einer ungewöhnlich hohen Transaktion stammt

Routineprüfungen unterzogen. Bei mir trifft keiner dieser Punkte zu. Das Konto ist uralt, die Bankverbindung wurde nicht geändert, der Betrag liegt im üblichen Rahmen und setzt sich nicht aus einer, sondern aus mehreren Transaktionen zusammen. Käuferschutzanträge wurden in letzter Zeit nicht gestellt und die Abbuchung wurde aus Deutschland initiiert. Zudem war es eine reine Dollartransaktion – für eventuelle Käuferschutzanträge wäre genug Euroguthaben auf dem PayPalkonto verfügbar gewesen, das ich nicht transferiert hatte.

Nun war mein erster Gedanke: „PayPal arbeitet mit meinem Geld“. Dann dachte ich, dass die Zinsen am Markt gerade nicht so üppig sind, dass Geld besonders viel Geld verdient, auf der anderen Seite macht es bei PayPal wohl die Masse und dann kann das doch wieder ein interessanter Zusatzverdienst sein.

Beide Transaktionen, die einer Routineprüfung unterzogen worden sind, waren Dollartransaktionen. Nun wollte ich prüfen, ob mein Konto insgesamt überprüft wird, oder ob nur die Dollartransaktionen hängen. Also habe ich auch Euroguthaben auf mein Bankkonto abgebucht. Während die gestrige Dollartransaktion weiterhin offen bleib, wurde die Eurotransaktion problemlos abgeschlossen.
Da ich seit gestern auch wieder Dollarguthaben angesammelt hatte, habe ich auch das neue Dollarguthaben transferiert und auch das hat einwandfrei funktioniert, allerdings war der Betrag heute geringer.

Besser kein Guthaben bei PayPal ansammeln und regelmäßig transferieren

Nach einem erneuten Anruf bei PayPal ist das einbehaltene Guthaben nun auch wieder frei, aber ich gehe nun wieder dazu über, bei PayPal keine größeren Guthaben anzusammeln und das Guthaben regelmäßig zu transferieren.
Offensichtlich ist das Risiko, in eine Routineprüfung zu geraten bei etwas größeren Summen höher, während kleinere Summen problemlos durchgehen.
Ich hatte beide Male Glück, dass das Guthaben tatsächlich nach einem Tag freigegeben wurde, wenn aber bei PayPal irgendein Algorithmus anschlägt, dann schnappt die Falle zu.
Dann doch besser regelmäßig Geld abbuchen, damit es gar nicht erst zu einer Routineüberprüfung kommt.