Bei einer Einfuhr kann es sich lohnen, einen genauen Blick auf die Zollgebühren zu werfen.
Im letzten Jahr wurden mir zu hohe Gebühren berechnet und ich habe bei DHL Einspruch eingelegt.
Heute ist der 42-seitige Bescheid gekommen, mein Einspruch wurde anerkannt, die Bemessungsgrundlage wurde neu berechnet, in meinem Fall zu meinen Gunsten.

Heute hatte ich einen Brief von der Axanta Unternehmensvermittlung im Briefkasten.

„Unternehmer sucht Unternehmen im Versandhandel“
die axanta AG ist einer der Marktführer unter den Beratungsgesellschaften für den Verkauf bzw. Kauf sowie Beteiligungen im Bereich von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Wir haben aktuell Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einem Unternehmen im Versandhandel sind.

Das hört sich auf den ersten Blick danach an, als würden Käufer nur darauf warten, ein Unternehmen angeboten zu bekommen und da ich davon ausgehe, dass dieser Brief ein Serienbrief ist, den viele meiner Kollegen erhalten haben, möchte ich hier gerne zum lesen anregen, bevor Sie sich entschließen, mit Axanta in Kontakt zu treten.

Impulse über Axanta

Sehr spannende Lektüre auf Blog.sotel.de

Und auch die Anwaltskanzlei Gründig hält einige Informationen bereit, auch ganz frisch aus dem Jahr 2019.

Amazon macht es vor. Der Kunde steht im Fokus und das muss er auch. Daran gibt es auch überhaupt nichts auszusetzen.
Was ich als Verkäufer jetzt gerade bei eBay erlebe, geht über den Amazon Kundenservice weit hinaus – auf meine Kosten.
Folgender Fall:
Eine Kundin in den USA kauft ein Set mit 2 Artikeln für knapp 300 Dollar. Beide Artikel werden auch einzeln für knapp 200 und 120 Dollar angeboten.
Nun öffnet sie einen Fall und meldet einen Artikel als defekt.
Ich fordere Bilder an und biete ihr alternativ an, den defekten Artikel zur Überprüfung an mich zurückzusenden.
Sie antwortet nicht mehr.
Nach einigen Tagen droht der Kundenservice mir, den Fall zu schließen und eine Erstattung vorzunehmen, wenn ich mich mit der Käuferin nicht einigen kann. Das ist schwierig, wenn die Käuferin sich nicht meldet.
Mein Argument, dass ich als Verkäufer zunächst die Möglichkeit haben muss, den gemeldeten Defekt zu prüfen, zählt bei eBay nicht. Die Kundin hat einen Defekt gemeldet, muss sich nicht mehr melden, muss es nicht beweisen und würde ohne weitere Prüfung den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Das war selbst mir nach 20 Jahren eBay neu.
eBay gibt mir 4 Tage Zeit und 2 Alternativen: Ich könnte ein Versandlabel erstellen, oder die Käuferin um ihre PayPal Adresse bitten, um ihr die Versandkosten zu erstatten.
An diesem Punkt erfahre ich, dass ich den kompletten Betrag erstatten muss, auch wenn nur ein Artikel als defekt gemeldet ist. Wie ich später erfahre, hat eBay der Käuferin mitgeteilt, dass sie den 2. Artikel, der nicht defekt ist, nicht zurücksenden muss und dennoch den vollen Kaufpreis für das Set erstattet bekommt.

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und am Ende werde ich den vollen Kaufpreis erstatten müssen und nur einen Artikel zurückbekommen, während die Kundin einen funktionsfähigen Artikel behalten darf, dessen Wert bei über 100 Dollar liegt, aber darum soll es hier gar nicht gehen.

Multi-Rabatte bei eBay

eBay bietet seit Kurzem die Möglichkeit an, Multi-Rabatte zu erstellen. Kauft ein Kunde mehr als einen Artikel ( so wie bei mir ein Set), dann kann der Verkäufer Rabatte gewähren.
Und hier wird meine Geschichte wieder interessant, denn wenn der Kunde nur einen Artikel als defekt meldet, muss der Verkäufer den gesamten Kaufpreis erstatten. Und wenn der Käufer dann auf einen großzügigen eBay Mitarbeiter trifft, darf er die anderen Artikel sogar behalten.
Als Konsequenz aus der Geschichte habe ich alle Sets, alle Multi-Rabatte, die ich angeboten habe, entfernt.

Set-Angebote bei eBay

Noch haariger wird es bei Set-Angeboten. In meinem Fall liegt der Wert der beiden Artikel nah beieinander. Was aber, wenn der Verkäufer ein Set anbietet, bei dem z.B. eine Maschine 500 Euro kostet und das Zubehör, das mit dem Set verkauft wird, einen Wert von nur 50 Euro hat. Meldet der Kunde dann ein Zubehörteil als defekt und wichtig! reagiert auf den offenen Fall nicht mehr, dann muss der Verkäufer eine Erstattung über den vollen Kaufpreis leisten. Schließt eBay den Fall dann, muss der Käufer den Artikel gar nicht mehr zurücksenden.

Ich habe x-Mal mit dem Kundenservice telefoniert und dadurch nach langen Diskussionen immer wieder eine Verlängerung erhalten. Hätte ich das nicht gemacht, wäre der Fall längst zu meinen Ungunsten geschlossen, weil die Kundin behauptet, dass ein Artikel defekt ist, ohne dafür einen Nachweis in irgendeiner Form zu bringen, und sie hätte die volle Erstattung bekommen und das Set behalten dürfen. Das nenne ich Kundenfreundlich!

Update:
In meinem Fall gab es einige Fristverlängerungen. eBay hatte mir dann eine Mail geschickt:
„Marion, if ever the buyer fails to let you know what your PayPal email address is, and the hold we placed on the case expires, the case will not be closed right away. Instead, we will ask the buyer to ship the machine back using their own funds, and will give them seven business days to do it. If they still fail to respond or upload a tracking number, then the case will be closed on your favor.“
Einige Tage später habe ich eine weitere Mail von eBay erhalten:
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, mit dem Käufer zusammenzuarbeiten. Anscheinend konnte das Problem leider nicht geklärt werden. Wir haben diesen Fall geprüft und entschieden, den Käufer aufzufordern, den Artikel an Sie zurückzuschicken.

Sobald die Angaben zur Sendungsverfolgung belegen, dass Ihnen der Artikel zugestellt wurde, wird eine Rückerstattung an den Käufer veranlasst. Die Rückerstattung beinhaltet den Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten. Dieser Betrag wird über die in Ihrem eBay-Konto hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht.

Dieser Fall wirkt sich nicht auf Ihren Servicestatus als Verkäufer aus.
Nun hätte ich daraus gelesen, dass die Käuferin die Sendung auf Ihre Kosten zurücksenden muss. ( Instead, we will ask the buyer to ship the machine back using their own funds). Das hat sie nicht getan und trotzdem musste ich am Ende tatsächlich die 300 Dollar erstatten, die Kundin durfte beide Artikel behalten und musste weder einen Beweis einreichen, dass der Artikel defekt ist, noch musste sie die Ware zurückschicken.
Zusätzlich hat eBay die eBay Gebühren in Höhe von 25,17 Euro einbehalten.

Heute hat ein guter Amazon Kunde mir einen tollen Tipp gegeben, den ich gerne teilen möchte:

Kunden, die viel bei Amazon einkaufen, haben das Problem, dass sie in ihrem Amazon Postfach die Rechnungen nicht finden, wenn in der Betreffzeile nur die Rechnungsnummer des Verkäufers, nicht aber die Bestellnummer von Amazon steht.
Findet der Käufer in seinem Amazon Postfach eine Mail des Verkäufers, kann er die Rechnung nicht per Rechtsklick öffnen. Ist es dann die falsche Rechnung, muss er zurück und von vorne beginnen. Bei Käufern, die viel kaufen, ist das eine zeitraubende Aufgabe und in der Regel fordern sie dann die Rechnungen beim Verkäufer an, um Zeit zu sparen.
Das wiederum macht dem Verkäufer Arbeit.
Ich habe sofort nach der Mail meines Kunden meine Rechnungen umgestellt. Ab heute steht die Amazon Bestellnummer im Betreff meiner Rechnungsmail, damit die Kunden die Rechnungen schneller finden und ich weniger Rechnungsanforderungen habe.
Vielleicht hilft dieser Tipp anderen Verkäufer auch, die Rechnungsanforderungen zu reduzieren!
Und vielleicht ermutigt es auch Käufer, konstruktive Kritik zu üben, oder Verbesserungsvorschläge zu machen – in diesem Fall hat die Kritik mir, diesem Kunden und auch anderen Kunden von mir geholfen, insofern war sie sehr hilfreich!

Amazon startet heute in den USA mit einem kostenlosen Versand für alle Kunden. Das Angebot gilt für Artikel, die bis Weihnachten geliefert werden. Das Angebot ist nicht an einen Mindestbetrag gekoppelt. Für Prime Mitglieder gibt es in dieser Zeit bei vielen Artikeln den kostenlosen Same-Day Versand und in 60 Städten den Versand innerhalb von einer Stunde für Lebensmittel.
Quelle: Businesswire