Ein interessanter Artikel zur bei eBay fehlenden Möglichkeit Angaben nach Preisangabeverordnung zu machen findet sich hier.
Eine Stuttgarter Kanzlei hatte moniert, dass der Abgemahnte 5 Liter Flüssigseife zu einem Verkaufswert von 3,09 €, ohne Angabe des Grundpreises bei eBay angeboten hatte.
Der Angeklagte hatte “ Glück“ : Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung war lediglich ein Pauschalbetrag von 189 € an die Wettbewerbszentrale zu zahlen, die sich wohl nun mit eBay auseinandersetzen wird.
Im Moment besteht einzig die Möglichkeit den Grundpreis direkt im individuellen Angebotstext anzugeben.
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