Im 123recht Forum hat ein privater Verkäufer eine interessante Frage aufgeworfen:
Nach einem Käuferschutzfall war sein PayPalkonto mit 10,19 Euro im Minus.
PayPal hatte den Verkäufer per Mail darüber informiert, dass ein Käufer eine Rückzahlung von 10,19 Euro erhalten hatte und „Zitat:
…Leider weist Ihr Konto kein entsprechendes Guthaben für die Rückerstattung auf. Ihr aktueller PayPal-Kontostand ist negativ.
Ihre Kontoaktivitäten sind damit beschränkt, bis der Kontostand wieder ausgeglichen ist (bzw. sich im positiven Bereich befindet). Bitte beachten Sie auch Folgendes: Zahlungseingänge für Ihr Konto werden primär zum Ausgleichen des Kontostands verwendet.“
Nach dieser Mail von PayPal ist der Verkäufer davon ausgegangen, dass er warten kann, bis wieder einmal Geld auf sein PayPalkonto eingeht und der Fehlbetrag damit ausgeglichen wird.
Knapp 5 Wochen später bekam der Verkäufer jedoch Post von Infoscore Inkasso und sollte nun insgesamt 47,61 Euro inklusive Inkassogebühren überweisen.
In einem Brief an Infoscore Inkasso teilt er mit, dass er die ursprüngliche Forderung von 10,19 Euro nach Eingang des Inkassoschreibens bezahlt hat und weigert sich mit dem Hinweis auf die Mail von PayPal, aus der nicht ersichtlich ist, dass er dazu aufgefordert wird, den negativen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist auszugleichen, die Inkassogebühren zu zahlen.
Infoscore Inkasso besteht jedoch auf die Zahlung der Inkassogebühren.
Seine Frage im 123recht Forum bezieht sich darauf, ob er die Inkassogebühren tatsächlich zahlen muss.
Ich kann diese Frage nicht beantworten, denke aber, dass viele den Gedankengang des Verkäufers nachvollziehen können und ebenfalls abwarten würden, bis die nächste Zahlung bei PayPal eingeht und der negative Kontostand damit wieder ausgeglichen ist.
Dieses Beispiel zeigt jedoch, dass man das PayPalkonto auch ohne explizite Fristsetzung schnellstmöglich ausgleichen sollte, um weitere Kosten und Ärger zu vermeiden.