Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der It-Recht Kanzlei weist heute in diesem Artikel darauf hin, dass aktuell Abmahnungen an Anbieter der Luxusuhrenmarken “ Tag Heuer “ und “ Linnhoff“ verschickt werden, weil diese nicht bei der zuständigen Stiftung EAR registriert sind.
Offensichtlich werden aktuell tatsächlich ausschließlich nicht-registrierte Uhren der Marke „Tag Heuer“ in Deutschland vertrieben.
Nach einem Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 02.04.2009 (Az. 20 ZB 08.3013) sind batteriebetriebene Luxusuhren registrierungspflichtige Elektrogeräte im Sinne des § 3 Abs. 1 ElektroG.
Gemäß § 6 Abs. 2 S. 5 ElektroG dürfen Hersteller, die sich nicht haben registrieren lassen oder deren Registrierung widerrufen ist, Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen.

Quelle: It-Recht-Kanzlei

Vermutlich wird es selten bis nie pasieren, dass eine Tag Heuer im Müll landet, aber das spielt für den Gesetzgeber keine Rolle.