Das Thema "Preisparität" bei Amazon ist noch nicht vom Tisch.
Viele Händler sind unsicher und wissen noch gar nicht genau, wie sie mit der Forderung umgehen sollen.
Artikel bei Amazon auslisten, bei eBay auslisten, es auf einen Versuch ankommen lassen und abwarten wie Amazon reagiert, ein Tochterunternehmen gründen?
Die Frage, die ich in der letzten Woche oft gehört habe: Wie will Amazon das alles kontrollieren?
Das ist nach meiner Einschätzung gar nicht nötig- es wird genug Wettbewerber geben, die den Markt genau beobachten und Amazon mit entsprechenden Meldungen / Links versorgen.
Einen interessanten Artikel zum Thema Preisparität habe ich bei Channelpartner gefunden.
Rechtsanwalt Johannes Richard setzt sich ausführlich mit folgenden Fragen auseinander:

  • Was genau bedeutet Preisparität für den Händler?
  • Was sind eigentlich verbundene Unternehmen im Sinne des HGB? ( denn auch die Preisparität gilt auch für verbundene Unternehmen)
  • Gilt die Preisparitätforderung auch für Großhändler?
  • Ist die Forderung rechtlich wirksam?

Ein empfehlenswerter Artikel.
Hier noch einmal der Link.

Erwartungsgemäß stößt die Amazon Ankündigung, dass Händler in Zukunft keine Produkte auf anderen Online- Plattformen billiger anbieten dürfen als bei Amazon, nicht auf Gegenliebe.
Nach einer ersten Umfrage von Hitmeister sind 90% der befragten ( 100 ) Verkäufer empört von der neuen Amazon-Vorgabe.
Einige Originalaussagen:

„Wo Gebühren anfallen, müssen diese auch in den Preisen einkalkuliert werden, sonst legt man drauf. Amazon hat unverschämt hohe Gebühren. Außerdem beschneidet dies die freie Marktwirtschaft."

„Diese Preisparität ist für uns nicht hinnehmbar."

„Dies ist immer noch ein freies Land, mit einer funktionierenden Marktwirtschaft. Dies werden wir uns ganz sicher nicht von Amazon einschränken lassen, es gibt ja Gott sei Dank viele Marktplätze...."

Von den 100 befragten Verkäufern wollen 45 einen Teil bzw. alle Angebote bei Amazon löschen.

Auch steht schon die Frage im Raum, ob diese Forderung kartellrechtlich überhaupt erlaubt ist.

Ich kann mich nicht erinnern in der Vergangenheit bei eBay-Änderungen, die kontrovers diskutiert wurden, eine derart breite Front an konsequenter Ablehnung erlebt zu haben.
Bei jeder Änderung, selbst bei Gebührenerhöhungen gab es unter den eBay-Powersellern immer auch Befürworter.
Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass Amazon jemals die Gemüter erhitzt hat- jetzt holen sie das allerdings für die letzten Jahre mit einem Schlag nach!

Das Thema wird in den nächsten Tagen sicher noch für Gesprächsstoff sorgen!

Ab dem 31. März, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai treten bei Amazon neue Regelungen zur Preisgestaltung in Kraft!

Preisparität

Amazon fordert die Verkäufer zur Preisparität auf- das bedeutet, dass der Artikelpreis und der Gesamtpreis (insgesamt zu zahlender Preis, ohne Steuern) für alle Artikel, die ein Verkäufer auf Amazon.de anbietet, im Vergleich zu anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen dieses Verkäufers, grundsätzlich gleich günstig oder günstiger sein müssen.

Mit " nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanälen" sind sämtliche Online-Vertriebskanäle, Applikationen auf Mobilgeräten, Bestellkataloge, Plattformen oder Börsen von Dritten (z.b. ebay.de) und andere elektronisch vermittelte Wege, sowie sonstige Möglichkeiten, über die Artikel von Ihnen oder durch mit Ihnen verbundenen Unternehmen angeboten oder verkauft werden und bei denen es sich nicht um Ladengeschäfte handelt, gemeint.

Konsequenz bei Verstößen

Klare Kampfansage von Amazon:
Verkäufer, die nicht bereit sind, Preisparität zu bieten, sollten ihre Angebote entfernen, da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht auf Amazon.de zu verkaufen verlieren werden.

Das wird mit Sicherheit für einigen Wirbel sorgen.
eBay Verkäufer können Artikel, die sie auch bei Amazon einstellen, in Zukunft nicht mehr als Auktion mit niedrigem Startpreis bei eBay anbieten und selbst gesparte Provisionen können im Onlineshop nicht mehr an den Endverbraucher weitergereicht werden.
So ganz nachvollziehen kann ich die Entscheidung nicht.
Spontan mag man denken, dass Amazon damit der günstigste Anbieter im Netz wird, aber dem ist nicht so.
Es wird viele Produkte geben, die womöglich von einem Anbieter in Zukunft ausschließlich bei Amazon ( und nicht mehr bei eBay & Co) gelistet werden, aber so lange es sich nicht um Exklusivprodukte handelt, wird es immer Verkäufer geben, die eben nicht bei Amazon anbieten und damit die Preise frei gestalten können.
Die Verkäufer werden also den Bleistift anspitzen und durchrechnen müssen, ob sie bestimmte Artikel bei Amazon weiterhin listen können.
Letztendlich geht es nicht nur um den Verkaufspreis, sondern auch um die Stückzahl, die bei Amazon gedreht werden kann, wenn im Gegenzug andere Plattformen möglicherweise wegfallen.

eBay ist großzügiger

eBay hat bei der Preisgestaltung eine sehr viel großzügigere Politik:
Es ist lediglich ( und verständlicherweise) verboten, Links zu Angeboten zu setzen, die außerhalb von eBay zum gleichen oder einem geringeren Preis angeboten werden.
Auch - und auch das ist nachvollziehbar - dürfen keine Links zu anderen Online-Handelseiten Dritter, die Auktionen oder Festpreisangebote offerieren, gesetzt werden.
Man darf also bei eBay z.B. nicht auf sein Amazon-Angebot verlinken. Klar und absolut verständlich!
Und man darf auch nicht schreiben, dass es den Artikel im eigenen Onlineshop günstiger gibt. Auch klar!

Aber die Preisgestaltung überlässt eBay den Verkäufern.
Ich vermute, dass eBay von der neuen Amazon Regelung profitiert.
Einige Verkäufer werden damit nicht einverstanden sein und sich in Zukunft wieder auf eBay konzentrieren.

Hier noch einmal der Link zur Ankündigung von Amazon.

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