Am 31.März traten bei Amazon die neuen Regelungen zur Preisgestaltung in Kraft:
Amazon vs. eBay: Amazon fordert Preisparität – Verkäufer dürfen bei eBay nicht günstiger verkaufen!
Viele haben sich gefragt wie Amazon die Preise kontrollieren will.
Die naheliegende Vermutung der Verkäufer war, dass Amazon auf Meldungen der jeweiligen Wettbewerber hofft, die ja auch bei eBay oft nicht zimperlich miteinander umgehen.
Eine Idee habe ich gar nicht gehört, aber genau die setzt Amazon jetzt zunächst bei Amazon.com um:
Die Meldung von Käufern.
Auf den Angebotsseiten von Amazon.com haben die Käufer ( auch die Wettbewerber) jetzt die Möglichkeit schnell und unkompliziert Meldung zu machen, wenn sie den Artikel im Netz aber auch im stationären Handel günstiger gesehen haben.

In Deutschland habe ich das bis heute nicht entdeckt, aber das bedeutet nicht, dass es nicht kommen wird.
Abzuwarten bleibt natürlich auch wie Amazon die übermittelten Daten einsetzt.

Viele wollten erst einmal abwarten, andere waren noch nicht sicher,wie sie mit der von Amazon geforderten Preisparität umgehen sollten.
Heute hat Axel Gronen von wortfilter eine Mail veröffentlicht, die ein Händler von Amazon bekommen hat, der gegen die von Amazon geforderte Preisparität verstoßen hat.
Amazon fordert den Verkäufer unmissverständlich dazu auf, die betreffenden Angebote zu überarbeiten, da ansonsten neben der bereits eingeleiteten Zurückstufung in der Verkäuferperformance weitere Schritte drohen.
Amazon macht also Ernst und greift durch.

Nach Meldungen der Wirtschaftswoche ist nun auch Amazon ins Visier des Bundeskartellamtes geraten.
Stein des Anstoßes sind die neuen Regelungen zur Preisparität.
Händler dürfen ab dem 31. März, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai, keine Produkte auf anderen Online- Plattformen billiger anbieten als bei Amazon.
Das Bundeskartellamt überprüft nun, ob ein ein förmliches Verfahren gegen den Konzern eröffnet wird.
Neben dem Bundeskartellamt prüft auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, ob die neue Regelung rechtens ist.
Internet-Rechtsexperten wie der Jurist Johannes Richard bezeichnen die neue Regelung als „eindeutig kartellrechtswidrig“.
Amazon nutze eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich aus, verstoße sogar gegen europäisches Wettbewerbsrecht.

Gestern ist es mir zum ersten Mal ganz bewusst aufgefallen.
Bei vielen eBay - Produkten schaue ich zunächst bei Amazon nach der Kundenbewertung.
So war es gestern bei dem WoW Angebot von eBay- dem Saugroboter.
Schreiben kann der Verkäufer viel - ich aber wollte wissen was Kunden zu dem Produkt sagen, welche Erfahrungen sie damit gemacht haben und ob sie ihn empfehlen würden.
Diese Info bekomme ich bei eBay nicht.
Bei Ciao, dooyoo und auf ähnlichen Plattformen überzeugen mich die Testberichte inhaltlich sehr selten, daher gehe ich gleich zu Amazon, wenn ich wissen will, was Käufer von dem Produkt halten.
So habe ich z.B. vor kurzem einen Epilierer bei eBay gesucht, dann war ich durch die verschiedenen Angebote verunsichert, bin zu Amazon gegangen, weil ich nach Erfahrungsberichten gesucht habe und habe dann auch bei Amazon gekauft.
Das war in der letzten Zeit bei einigen Produkten so und gestern ist es mir wie gesagt das erste Mal bewusst geworden, dass ich als eBay-Junkie (wieder einmal) zu Amazon gegangen bin, weil ich mehr über den Saugroboter wissen wollte.
Bei dem Saugroboter konnte Amazon preislich nicht mithalten, weil der Preis gegenüber dem WOW Angebot natürlich zu hoch war.
Und etwas verwirrend waren auch die Bewertungen- der rote hatte 4,5, der silberne nur 3,5 Punkte.
Aber darum geht es nicht.
Es geht darum, dass ich ein Produkt bei eBay sehe, das meine Neugier weckt, aber wenn ich mehr darüber wissen möchte, muss ich zu Amazon gehen.

Wie oft schon habe ich bei ebay in den Bewertungen einzelner Verkäufer nach der Bewertung für ein identisches Produkt gesucht- bei High Volume Sellern fast unmöglich bei xxx Bewertungen am Tag ein spezielles Produkt in den Bewertungen zu finden.
Da beschränke ich mich dann darauf in den neutralen und negativen zu schauen, ob das Produkt negativ bewertet wurde oder gehe zu Amazon und schaue dort nach.

Ich würde mir ( wieder einmal) wünschen, dass eBay eine Möglichkeit einbindet, wenigstens in den Bewertungen nach bestimmten Produkten suchen zu können, damit man sich als Käufer ein Bild machen kann.

Ich gehe davon aus, dass ich nicht die einzige bin, die bei eBay-Produkten bei Amazon nach Bewertungen schaut und wenn erst die Preisparität umgesetzt ist, wird es für einige Käufer auch keinen Grund mehr geben, zurück zu ebay zu gehen, wenn sie das Produkt auch bei Amazon günstig kaufen können.

Amazon hat die Teilnahmebedingungen noch einmal geändert:
Hier der Link.
Spannend ist folgender Punkt:
1.5. Nichterfüllung von Paritätsverpflichtungen.
Wenn Sie von einer Nichterfüllung einer der Anforderungen in diesem Abschnitt 1.1 Kenntnis erhalten, werden Sie davon nachteilig betroffene Kunden unverzüglich durch entsprechende Erstattungen entschädigen.

Ich bin nicht sicher, ob das nun eine Abschwächung oder eine Verschärfung der Paritätsforderung ist.
Man könnte es beidseitig interpretieren.
Abschwächung in dem Sinn: Sie dürfen zwar gegen die Paritätsforderung verstoßen, sich aber nicht erwischen lassen und wenn sie sich erwischen lassen, zahlen Sie dem Kunden die Differenz.

Vorher hieß es- wer dagegen verstößt fliegt raus, das hört sich jetzt schon etwas moderater an.
Verkäufer, die nicht bereit sind, Preisparität zu bieten, sollten ihre Angebote entfernen, da Verkäufer, die unsere Geschäftsbedingungen nicht einhalten, das Recht auf Amazon.de zu verkaufen verlieren werden.

Verschärfung:
Wer nicht spurt, zahlt erst einmal! ( und fliegt vielleicht trotzdem raus?!)

Nachvollziehen kann ich das " Gezicke " so oder so nicht.
Traurig, dass Amazon das überhaupt nötig hat.

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