Am 05. und 06. März 2011 können private eBay Verkäufer wieder kostenlos Auktionen bei eBay einstellen.

An diesem Wochenende heißt es dann wieder:

0 Cent Angebotsgebühr für alle Auktionen in allen Kategorien ( außer Handyverträge),unabhängig vom Startpreis für private Verkäufer.
Alle anderen Gebühren wie Verkaufsprovision sowie sämtliche Gebühren für Zusatzoptionen, wie z.B. Galeriebild, Untertitel etc. werden wie immer wie üblich berechnet!

Das Angebot gilt nur für Angebote, die mit dem regulären Verkaufsformular, mit dem Kurzformular oder der eBay iPhone-App eingestellt werden.
Diese Preisaktion ist nicht gültig für Auktionen die über externe oder interne Verkäufertools erstellt und hochgeladen werden (z.B. Turbo Lister, Verkaufsmanager).

Hier der Link zur offiziellen eBay Info.

Neue Regel:

Die Aktion gilt nur für private Verkäufer, die die Mindeststandards für Verkäufer erfüllen!

Mindeststandards - Was bedeutet das für private Verkäufer?

Die maximale Anzahl von Bewertungen mit 1 oder 2 Sternen dürfen bei den detaillierten Verkäuferbewertungen nicht überschritten werden:
Im Bereich "Artikel wie beschrieben" dürfen höchstens 1,2% ( oder 4 ) der Bewertungen eine 1-2 Sterne Bewertung bekommen haben.
In den Bereichen Kommunikation, Bearbeitungszeit und Verpackungs- und Versandkosten dürfen höchstens 2,4% ( oder 4) der Bewertungen eine 1-2 Sterne Bewertung bekommen haben.

Weitere Artikel zum Thema Mindeststandards:
Neue eBay Mindeststandards für Verkäufer aktiv
Neuerungen bei eBay – Mindeststandards – Kritik an der “oder” Regel

Seit April sind die neuen Mindeststandards für eBay-Verkäufer in Kraft und die Abstufungen treffen offensichtlich doch mehr Verkäufer als ich angenommen hatte.

Hier erst einmal die neuen Mindeststandards ab April 2010:

Artikel wie beschrieben Prozentsatz der unterdurchschnittlichen Bewertungen nicht über 1,2 %
oder maximal 4 ( 1-2 Sterne Bewertungen)
In den Bereichen Kommunikation, Bearbeitungszeit, Verpackungs-und Versandkosten Prozentsatz der unterdurchschnittlichen Bewertungen nicht über 2,4 %
oder maximal 4 ( 1-2 Sterne Bewertungen)

Berechnungsgrundlage

Bei mehr als 400 Verkäufen in den letzten 3 Kalendermonaten wird der Prozentsatz Ihrer niedrigen detaillierten Bewertungen der letzten 3 Kalendermonate berücksichtigt.
Wenn Sie weniger als 400 Artikel in den letzten 3 Kalendermonaten verkauft haben, wird die Anzahl Ihrer niedrigen detaillierten Bewertungen aus den letzten 12 Kalendermonaten berücksichtigt.
Im schlimmsten Fall dauert es also bis zu 12 Monate, bis Ihre DSR wieder dem Standard entsprechen, wenn Sie "Altlasten" aus dem vergangenen Jahr mit sich " herumtragen".

Check

Im Verkäufer-Cockpit finden Sie Ihren aktuellen Status.
Da im Verkäufer-Cockpit auf den ersten Blick nur die DSR der letzten 3 bzw. 12 Monate zu sehen sind, habe ich hier eine Anleitung geschrieben, wie Sie die DSR des aktuellen Monats aufrufen können.

Konsequenzen

Erreichen Sie die Mindeststandards nicht und hier sind in der Tat doch einige betroffen, sind Sie bei eBay so gut wie "unsichtbar".
eBay schreibt dazu: Verkäufer, die die Mindeststandards nicht erfüllen, müssen mit verschiedenen Konsequenzen rechnen, z.B. eine schlechtere Platzierung in den Suchergebnissen nach „Beliebteste Artikel" oder eine Einschränkung der Verkaufsaktivität

Wählt der eBay-Bieter die Standardsortierung " nach beliebteste Artikel " sind auch Auktionen betroffen.
Auktionen von Verkäufern, die den Mindeststandard nicht erreichen, rutschen so weit nach hinten, dass sie im Grunde genommen fast "unsichtbar" sind. Bis der Bieter sie "findet" sind sie längst ausgelaufen.

Lösungen

Nun "switchen" einige Verkäufer, die mehrere Accounts haben, ihre Angebote auf Accounts, bei denen sie die Mindestanforderungen erfüllen.
Ich würde hier nicht offiziell dazu raten, weil es eigentlich gegen die eBay AGB verstößt.

Wenn Ihr Mitgliedskonto die Standards nicht erfüllt, gilt Folgendes:

*Sie sind verpflichtet, alle Probleme bei dem betreffenden Mitgliedskonto zu beheben, bevor Sie Ihre Käufe und Verkäufe über ein anderes Konto abwickeln.
*Sie können kein neues Mitgliedskonto anmelden.
*Sie dürfen kein bestehendes Mitgliedskonto verwenden, um Einschränkungen beim Kaufen oder Verkaufen oder andere Maßnahmen zur Durchsetzung von Grundsätzen zu umgehen.

Auf der anderen Seite würde ich mir als Verkäufer natürlich die Frage stellen, die sich betroffene Verkäufer sicher alle stellen:
Wie soll ich die DSR verbessern, wenn mein Account nur eingeschränkt nutzbar ist und meine Artikel in der Sortierung derart benachteiligt werden, dass Bieter sie kaum finden?
Fazit : wenig Verkäufe, wenig neue ( positive) DSR um den Schnitt zu heben.

Im Grunde genommen kann man das fast nur " aussitzen", wenn man eBay-AGB-konform bleiben möchte.
Jeden Monat fallen " alte, belastende" DSR weg und irgendwann ist das Profil wieder " sauber ".
Für viele Verkäufer ist das natürlich keine Lösung und auch das ist verständlich.
Insofern wählen sie den ersten ( verbotenen) Weg und switchen die Angebote auf einen Zweitaccount.

Bei großen Verkäufern, die teilweise auch betroffen sind, ist mir nicht ganz klar wie eBay das kontrollieren oder verhindern will.
Hat ein Verkäufer z.B. über lange Zeit mehrere gut bestückte Accounts und legt er jetzt den Account,der die Mindestanforderungen nicht erfüllt, auf Eis und verteilt die Artikel, die dort normalerweise gelistet sind, auf die anderen Accounts - würde eBay ihm dann einen AGB Verstoß vorwerfen können?
Natürlich soll das kein Rat sein, die eBay AGB zu umgehen.

Da nicht alle geplanten eBay Neuerungen für das 1. Quartal 2010 für alle Käufer und Verkäufer gleichermaßen interessant sind, habe ich extra jeder Neuerung einen einzelnen Artikel gewidmet um so die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Hier die Gesamtübersicht mit den Links zu den entsprechenden Artikeln:

1. Pflicht zum kostenlosen Versand wird abgeschafft
2.Neue Powerseller Kriterien
3.Neue Mindeststandards
4. PayPal Zwang
5.Ausdehnung des Angebotsformats " Varianten"
6.Ausdehnung der Bearbeitungszeit bis 90 Tage

Für das Powersellerprogramm werden ab April 2010 einige Neuerungen eingeführt.

Folgende Kriterien müssen Verkäufer ab April 2010 erfüllen, um Powerseller werden zu können:

  • Mindestens 100 Transaktionen mit Käufern in Deutschland, Österreich und der Schweiz innerhalb von 12 Monaten
  • Mindestens 2.500 Euro Bruttoumsatz aus Verkäufen an Käufer in Deutschland, Österreich und der Schweiz innerhalb von 12 Monaten
  • DSR von mindestens 4,40 %
  • Maximale Anzahl von 1-2 Sterne Bewertungen - Artikel wie beschrieben höchstens 1,2 % oder 4, bei den restlichen Punkten ( Kommunikation, Bearbeitungszeit ( neuer Begriff) , Versandkosten) höchstens 2,4 % oder 4
  • Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
  • Mindestens 100 Bewertungen, davon mindestens 98 % positiv (aus weltweiten Transaktionen)
  • Seit mindestens 90 Tagen bei ebay.de, ebay.at oder ebay.ch angemeldet und den Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Keine Kontoaußenstände bei eBay
  • Keine allgemeinen Grundsatzverstöße in den letzten 90 Tagen und keine schwerwiegenden Grundsatzverstöße in den letzten 180 Tagen


In Zukunft wird es also deutlich leichter sein den Powersellerstatus zu bekommen.
Vor allem die Umsatzgrenze wurde deutlich abgesenkt ( vorher mindestens 3000 Euro im Monat, jetzt 2500 Euro im Jahr!).
Grundsätzlich ist der Powersellerstatus nur wichtig um in den Genuß der Rabatte zu kommen.
Powerseller Bronze erhalten je nach Status - "Top-Verkäufer" oder " Überdurchschnittlicher Verkäufer" 5 % - 20 % Rabatt auf die Verkaufsprovision.
Durch die Neuregelung wird die Zahl der " Bronze-Powerseller" explosionsartig nach oben gehen.

Jetzt sind die bei eBay geplanten Änderungen offiziell.
Folgende Änderungen treten ab Oktober 2009 in Kraft:

Zentraler Punkt ist die Einführung des Verkäuferstatus Verkäufer mit „ Top-Bewertung “ und die damit verbundene neue Gewichtung der DSR (Detaillierten Verkäuferbewertungen) sowie Einführung von Mindeststandards für Verkäufer.

Mindeststandards:

• Gelten für alle Verkäufer – unabhängig vom Powersellerstatus und unabhängig ob privat oder gewerblich
• Ab 1. Oktober 2009 darf der Anteil der von den Käufern vergebenen 1-2 Sterne Bewertungen im Bereich „ Artikel wie beschrieben“ nicht über 4 % liegen. In den Bereichen „ Kommunikation“, „ Versandzeit“, „ Versand – und Verpackungskosten“ darf der Anteil nicht über 5 % liegen.
• Erreichen Verkäufer diese Mindeststandards nicht, werden sie in der Suche weiter hinten platziert und müssen eventuell mit Verkaufseinschränkungen rechnen.

Ihre aktuellen 1 und 2 Sterne Bewertungen können Sie in „ mein eBay > Mitgliedskonto > Verkäufer-Cockpit > Kundenzufriedenheit einsehen.
Bei den „ Mindeststandards“ gibt es 3 unterschiedliche Stufen:

• „Durchschnittlich“ bekommt erst einmal jeder der in der 1-2 Sterne Bewertung bei höchstens 4 % bzw. 5 % (s.oben) steht und es bedeutet weder Powersellerstatus, keine Rabatte, neutrale Position in den Suchergebnissen.
• „Überdurchschnittlich“ ist für Powerseller vorgesehen, die mindestens 100 Transaktionen im Jahr abgeschlossen haben und in den vier Punkten „ Artikel wie beschrieben“, „ Kommunikation“, „ Versandzeit“, „ Versand -und Verpackungskosten“ nicht über 1,2 % ( „Artikel wie beschrieben“) bzw. nicht über 2,4 % bei den anderen 3 Punkten liegen, bzw. in allen Punkten höchstens vier 1-2 Sterne Bewertungen erhalten haben. „Überdurchschnittliche“ Powerseller werden in der Suche neutral positioniert, erhalten aber nach wie vor- wenn auch sehr gekürzte – Powersellerrabatte. Zu den Rabatten komme ich später.
• Verkäufer mit „Top-Bewertung„ sind Powerseller, die mindestens 100 Transaktionen im Jahr abgeschlossen haben und in den vier Punkten „ Artikel wie beschrieben“, „ Kommunikation“, „ Versandzeit“, „ Versand -und Verpackungskosten“ nicht über 0,6 % liegen bzw. in allen vier Punkten nicht mehr als zwei 1-2 Sterne Bewertungen erhalten haben.

Die Einhaltung der Mindeststandards ist die Grundlage zur Ernennung als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“.

Verkäufer mit „ Top-Bewertung“:

• Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ ist neuer Status innerhalb des Powersellerprogramms
• Um sich als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ zu qualifizieren müssen Sie:

  • Powerseller sein
  • In den vergangenen 12 Monaten mindestens 100 Transaktionen durchgeführt haben
  • Als High Volume Seller mit über 400 Transaktionen in den letzten 3 Monaten die Kriterien für die Mindeststandards als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ erfüllt haben
  • Als „ normaler“ Verkäufer mit weniger als 400 Transaktionen in den letzten 3 Monaten müssen Sie die Kriterien für die Mindeststandards als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ in den letzten 12 Monaten erreicht haben.

Als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ profitieren Sie von:
• Einer besseren Positionierung in der Suche
• Einem deutlich höherem Rabatt ( s. unten)
• Der Möglichkeit „ Premium-Angebote“ zu buchen
• Der Möglichkeit das „Top-Verkäufer“ Logo zu führen

Neuregelungen für Powerseller:
• Das Powersellerlogo wird abgeschafft. Die Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ erhalten ein eigenes – neues – Logo.

Neue Rabattregelungen ab Januar 2010:
Powerseller erhalten in Zukunft folgende Rabatte auf die Verkaufsprovision:
• Bronze 5 %
• Silber 10 %
• Gold 10 %
• Platin 15 %
„ Top-Verkäufer“ Powerseller erhalten in Zukunft folgende Rabatte auf die Verkaufsprovision:
• Bronze 20 %
• Silber 25 %
• Gold 25 %
• Platin 30 %

Insgesamt wird es von zentraler Bedeutung den „ Top-Verkäufer“ Status zu erreichen, auch wenn die Hürden extrem hoch angesetzt sind. Neben den deutlich höheren Rabatten ist der Status auch für eine prominente Positionierung in den Suchergebnissen wichtig!

Kriterien für eine Top-Positionierung in den Suchergebnissen nach „ beliebteste Artikel“

• Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ werden prominent positioniert
• Der Wert der DSR ( Detaillierte Verkäuferbewertungen) spielt eine zentrale Rolle in der Sortierung nach „ beliebteste Artikel“
• Innerhalb der DSR spielen zukünftig die erhaltenen 1-2 Sterne Bewertungen eine bedeutende Rolle
• Je besser die Verkaufshistorie (wie viele Artikel wurden bereits aus dem entsprechenden Angebot verkauft), desto besser die Positionierung in der Sortierung. Naturgemäß haben Artikel mit langen Laufzeiten eine bessere Verkaufshistorie als Artikel mit kurzen Laufzeiten.
• Haben in der Vergangenheit viele Käufer nach einem bestimmten Artikel gesucht und ihn auch gekauft, steigt die Position bei Verwendung dieses Suchbegriffes. Ich werde in Zukunft weiterhin regelmäßig die Top-Suchbegriffe veröffentlichen, damit Sie hier einen Anhaltspunkt haben.
• Versandkostenfreie und Artikel mit günstigen Versandkosten werden gegenüber anderen vergleichbaren Artikeln bevorzugt angezeigt. Der Gesamtpreis (Artikelkosten + Versandkosten) ist ausschlaggebend für die Positionierung.
• In der Zukunft spielt (wie hier detailliert angekündigt und beschrieben) das Verhältnis Seitenaufrufe / Abverkäufe eine Rolle bei der Positionierung. Je besser das Verhältnis Seitenaufrufe und Abverkäufe ist, desto besser die Positionierung.

Kriterien bei der Sortierung im Auktionsformat:

• Bald endende Angebote werden auch in der Zukunft oben erscheinen
• Angebote von Verkäufern, die den Mindeststandard einhalten werden bevorzugt angezeigt. (s. oben)

Änderungen in der Kategorie „Kleidung & Accessoires“
• Künftig werden in der Kategorie „ Kleidung & Accessoires Auktions- und Festpreisartikel gleichrangig angezeigt.

Zusatzoptionen:
• Ab 22.09.2009 stehen die Zusatzoptionen „Top-Angebot in Kategorie und Suche“, „Rahmen“, „Highlight“, „Fettschrift“, „Profipaket“ und „Top-Angebot auf der Startseite“ nicht mehr zur Verfügung.
• „Premium-Angebot in Kategorie und Suche“ ist ab dem 22.09.2009 nur noch von Verkäufern mit Top-Bewertung buchbar und wird nur in der Sortierung „ Beliebteste Artikel“ angezeigt. Ändert ein Bieter die Sortierung – z.B. auf „ heute endend „ werden die Premium-Angebote nicht angezeigt.

Beschleunigung der Provisionsgutschrift bei nicht -zahlenden Bietern:
• Verkürzung der Fristen
• Verringerung der Mails und der Interaktion zwischen Käufer & Verkäufer, dadurch schnellere Gutschriften

Sofortige Bezahlung ( bisher nur für eBay.at)

• Bieten Sie einen Festpreisartikel mit der Option „ Sofortige Zahlung“ verbunden mit der Zahlungsoption „ PayPal“ an, wird der Käufer sofort nach dem Kauf zu PayPal weitergeleitet. Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt der Artikel für andere Käufer verfügbar.

Bilderoptionen in einigen Kategorien kostenlos

• In den Kategorien „ Kleidung & Accessoires“ , „ Garten , „ Haushaltsgeräte“, „ Heimwerker“, „ Möbel & Wohnen“ sind folgende Bilderoptionen ab September kostenlos:

  • Zusätzliche Bilder
  • Galerie Plus
  • XXL Bilder
  • Bilderpaket

Galeriebilder bleiben kostenpflichtig.

Kundenkommunikation:

• In Zukunft werden vorangegangene Nachrichten in den Antworten integriert.
• Ab September erhalten Käufer nur dann eine Zahlungsaufforderung, wenn sie nicht innerhalb von 5 Minuten nach Transaktionsende über PayPal bezahlt haben.
• Die Zahlungserinnerung kann bereits 3 Tage nach Transaktionsende verschickt werden

Cross-Promotion nach erfolgreichem Verkauf im „Verkaufsmanager Pro“ und Drittanbietern

• Künftig ist die Cross-Promotion (Bewerbung anderer Artikel des Verkäufers) in automatisierten EOA-Mails, die über den Verkaufsmanager verschickt werden, nicht mehr möglich.
• Das gilt auch für Drittanbieter wie „ Afterbuy“ „ Auktionmaster“ u.a.

Achtung! Der Verkaufsmanager Pro bewirbt Angebote anderer Verkäufer

• In der Verkaufbestätigung und Auftragsaktualisierung werden auch relevante Artikel von anderen Verkäufern beworben. Bevorzugt werden Artikel des Verkäufers gezeigt, bei dem der Kunde gerade gekauft hat, aber da die Relevanz eine Rolle spielt, können auch Artikel anderer Verkäufer gezeigt werden.

Ausschlussoption für bestimmte Länder:

• Zukünftig können Sie bestimmte Länder auswählen, in die Sie nicht verschicken wollen.

Sendungsverfolgung eingeben:

• Ab September können Sie die Sendungsverfolgungsnummer vieler Versandunternehmen hochladen und den Käufer so über den aktuellen Versandstatus informieren.

Keine Bewertung der Versand – und Verpackungskosten bei Selbstabholung:

• Wählt ein Käufer in der Kaufabwicklung Selbstabholung aus, kann er bei den detaillierten Verkäuferbewertungen keine Bewertung für Versand – und Verpackungskosten abgeben.

Gebündeltes Bearbeiten auch bei Angeboten bei denen bereits Verkäufe stattgefunden haben:

• Ab Ende September können bei Festpreisangeboten mit mehreren Artikeln die meisten Felder gebündelt bearbeitet werden. Neu ist, dass auch Angebote bearbeitet werden können, bei denen bereits Abverkäufe stattgefunden haben.
• Käufer & Verkäufer bekommen die Möglichkeit sich einen Datensatz abzurufen, der das Originalangebot vor der Änderung enthält.

Erweiterungen der Kategorien, bei denen der kostenlose Versand vorgeschrieben ist:

• Wie zu erwarten war, werden die Kategorien bei denen der kostenlose Versand Pflicht wird erweitert. In folgenden Medienkategorien wird der kostenlose Versand ab 19.10.2009 Pflicht:
• Bücher, Comics, Magazine

  • Belletristik
  • Computer & Internet
  • Englischsprachige Bücher
  • Fremdsprachige Bücher
  • Hörbücher & Hörspiele
  • Kalender & Diverses
  • Kinder & Jugendliteratur
  • Kunst & Kultur
  • Nachschlagewerke
  • Reise & Regionales
  • Sachbücher & Ratgeber
  • Sammlungen & Pakete
  • Schule & Ausbildung
  • Studium & Wissen
  • Zeitschriften
  • Zeitschriftenabos

• Filme & DVDs

  • Blu-Ray
  • DVD
  • Film-Fanartikel
  • Filmposter
  • HD-DVD
  • TV-Fanartikel
  • UMD
  • VHS
  • Weitere Formate
  • Zubehör & Aufbewahrung

• Musik

  • CDs
  • Fanartikel & Merchandise
  • Hörbücher & Hörspiele
  • Sonstige Formate
  • Vinyl
  • Zubehör & Aufbewahrung

• PC & Videospiele

  • Sachbücher & Ratgeber
  • PC & Videospiele
  • Merchandising
  • Onlinespiele
  • Zubehör

Tickets müssen als Artikelmerkmal das Veranstaltungsdatum beinhalten:

• Ab 22.09.2009 muss bei Tickets als Artikelmerkmal das Veranstaltungsdatum angegeben werden
• Tickets bereits abgelaufener Veranstaltungen werden dann künftig in der Kategorie „ Sammeln & Seltenes“ zu finden sein.

Das sind die Änderungen zunächst einmal kommentarlos im Überblick.

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