Lange habe ich überlegt, ob ich mich zu dem Thema noch einmal öffentlich äußern soll, vor allem weil die Gefahr besteht, weitere Verkäufer zu schädigen, aber es gibt ja eine Möglichkeit das zu ändern!
Was ist der Grund für meinen Unmut?
Ganz einfach:
Die "wunderbare" Idee von eBay, dass Verkäufer unter 50 Bewertungspunkten seit 26.02.2010 PayPal als Zahlungsoption anbieten müssen und was passiert?
Das Netz ist voll mit Ratschlägen von " Profis", wie man schnell auf seine 50 Punkte kommt.
Und erfahrungsgemäß verbreiten sich diese " Tipps" im Netz wie ein Lauffeuer.
Ein gutes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit waren die Tipps, wie man den Zwang zum kostenlosen Versand in den Medienkategorien bei eBay erfolgreich umgeht.
Auch diese " Tricks" waren zum Schluß jedem Newbee bekannt.


"Tipps" schädigen gewerbliche Verkäufer

Es ist natürlich kein Problem innerhalb von wenigen Stunden 50 Bewertungspunkte zu bekommen und PayPal ein Schnippchen zu schlagen.
Natürlich ist das nicht neu.
"Account-Bäckereien" gab es schon immer.

Nur - was mich böse macht:
Bei diesen neuen " Account-Bäckereien" leiden die gewerblichen Verkäufer, die mit der neuen PayPal Regelung eigentlich nichts zu tun haben.
Früher blieben die " Account-Bäcker" weitgehend unter sich.

Zweifelhafte " Profi-Tricks"

Ratschläge wie: "Kauf' einfach bei einem gewerblichen Verkäufer, bei dem Du siehst, dass er automatisch nach Eingang einer positiven Bewertung bewertet und widerrufe dann sofort..." überfluten das Netz.
Entschuldigung...?
eBay ist doch kein Spiel- das ist Business!
Als gewerblicher Verkäufer kostet mich 1. das einstellen eines Angebotes bares Geld und 2. kostet es mich Zeit ( und damit auch wieder Geld). Zeit die Mails zu lesen, Zeit die Gutschrift zu beantragen.
Es kann doch wohl nicht sein, dass gewerbliche Verkäufer Verluste einkalkulieren müssen, damit die Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungen haben ihre Punkte erreichen?

Doch- bei eBay ist alles möglich!
Vermutlich haben die meisten Verkäufer noch gar nicht realisiert was im Moment bei eBay abläuft und die Lawine rollt erst an!
Das Käufe bei gewerblichen Verkäufern, die das Widerrufsrecht anbieten, einzig aus dem Grund getätigt werden um eine Bewertung zu erhalten und die neue " PayPal-Grenze" zu knacken.

Tipp für Verkäufer

Natürlich können High Volume Seller nicht manuell bewerten und nutzen Tools zur Bewertungsabgabe.
Diese Tools kann man unterschiedlich konfigurieren.
Um diese " ich-brauche-dringend-noch-x-Bewertungen" Käufer wenigstens zum Teil auszusperren, würde ich allen Verkäufern dringend raten, das Bewertungstool so zu konfigurieren, dass die Bewertung erst nach Eingang der Zahlung- noch besser nach Versand - abgegeben wird.
Aufmerksame " Bewertungssammler " sehen dann, dass die Nummer > kaufen > bewerten> Bewertung erhalten > sofort widerrufen bei diesem Verkäufer nichts bringt.

Das zum Thema: Die neue PayPal-Regelung wurde eingeführt um Käufer zu schützen...
Wer schützt denn uns zur Abwechslung einmal?

Heute hat mir ein Powerseller eine Mail von eBay weitergeleitet, bei der man nicht genau weiß, ob man lachen oder weinen soll!
Der Powerseller hat von eBay eine Verwarnung bekommen. Wegen Fehlplatzierung.
Was ist passiert?
Er hat seinen Artikel - einen Kartenleser - in der falschen Kategorie - USB Speichersticks -gelistet und dafür eine offizielle Verwarnung von eBay bekommen.
Das unvorstellbare ist dabei allerdings:
eBay selbst schlägt im Verkaufsformular diese Kategorie vor!
Ich habe es heute getestet:

Zudem ist in der Kategorie USB Sticks " Kartenleser" sogar als " Artikelmerkmal" hinterlegt und aktuell sind auch 92 Kartenleser in dieser Kategeorie gelistet.

Auch dafür hat eBay eine Erklärung:
Generell löschen wir "verbotene" Angebote, wenn wir diese durch andere Verkäufer gemeldet bekommen. und gibt einem Powerseller, der weltweit unter den Top 10 rangiert, auch gleich die Anleitung wie man " verbotene Artikel" bei eBay melden kann.
Sozusagen ein eBay Basics Grundlagenkurs für einen High Volume Seller.

Vermutlich können Sie sich die Verwunderung des Powersellers vorstellen als er die Verwarnung bekam.
Natürlich hat er sein Veto eingelegt und eBay hat den Verstoß " aus Kulanz " aus seinem Verkäufer-Cockpit entfernt, beharrt aber gleichzeitig darauf, dass hier ein Verstoss gegen die Richtlinien vorgelegen hat.
Auch diese Erklärung ruft ein Kopfschütteln hervor:
Die Kategorienvorschläge im Verkaufsformular werden automatisch anhand der von Ihnen vorgegebenen Suchbegriffe generiert. Diese Funktion kann daher nur als eine Entscheidungshilfe dienen.
Aha!
Wenn also eBay mir den Vorschlag macht , mit dem ich gegen die eBay-Richtlinien verstoße, dann bin ich selber Schuld wenn ich mich auf eBay verlasse und muss die Konsequenzen tragen, wenn ich erwischt werde...

Ab sofort gibt es in sieben amerikanischen Städten:New York, Philadelphia, Boston, Washington, Baltimore, Las Vegas und Seattle die Möglichkeit sich noch am Tag der Bestellung von Amazon beliefern zu lassen.
Gegen Aufpreis natürlich.
Chicago, Indianapolis und Phoenix sollen folgen.
Tausende Artikel sind für diesen Service verfügbar.
Gerade zur Weihnachtszeit dürfte dieser Service viele Fans finden, auch wenn ein Zuschlag fällig wird.
Die Preise sind abhängig von der Kategorie.
Grundsätzlich wird zunächst ein pauschaler Versandpreis von $10.99 - $18.99 fällig und zusätzlich pro Artikel ein Preis von $1.99 - $3.99.
Hier die vollständige Preisliste.


Für eBay High Volume Seller lohnt es sich möglicherweise über diese Idee - eventuell im Zusammenschluß mit anderen ortsansässigen High Volume Sellern - nachzudenken, auch wenn es auf den ersten Blick absurd erscheint.
In Frage kommen natürlich nur Großstädte in denen man viele Bestellungen bündeln kann.
Ich denke man müsste das tatsächlich einmal kalkulieren, aber ich könnte mir fast vorstellen, dass die Rechnung gerade in den letzten Tagen vor Weihnachten aufgeht!

Über die offensichtlichen eBay - Änderungen hat sicher in der Zwischenzeit jeder nachgedacht.
Nach und nach kristallisieren sich aber bei mir mehr Fragen heraus, als ich bei eBay Antworten finde.

High Volume Seller

Zunächst einmal die neue DSR Regelung, die ja für den " Top-Verkäufer-Status" wichtig ist:
Bei High Volume Sellern wird der Status auf Basis von 3 Monaten, bei anderen Sellern auf Basis von 12 Monaten berechnet.
In meinem Verkäufer-Cockpit sehe ich jedoch - im Moment zumindest - nur den Status der letzten 30 Tage.
Ich gehöre zu den High Volume Sellern, müsste mir also " nur " die letzten beiden Monate merken, aber für die anderen Seller stelle ich es mir schwierig vor, den eigenen Status im Jahresverlauf zu beobachten um ihn vielleicht noch verbessern zu können.

Kostenloser Versand

Das nächste Problem, mit dem ich mich beschäftige:
Unter anderem sind der versandkostenfreie Versand und der Status " Top-Verkäufer", der wiederum DSR abhängig ist, zentrale Faktoren bei der Sortierung nach beliebtesten Artikeln.
Wir alle kennen Verkäufer, die schon lange vor der Pflichteinführung in den ausgewählten Kategorien den kostenlosen Versand angeboten haben und dennoch keine 5,0 Sterne ( volle Punktzahl) bei den DSR haben.
Fair wäre es also, wenn eBay den Käufern bei einem kostenlosen Versand die Möglichkeit nehmen würde, die Versandkosten überhaupt zu bewerten.
Bei Selbstabholung ist das in Zukunft vorgesehen. Warum also nicht auch bei kostenlosem Versand ?
Was gibt es da die Versandkosten zu bewerten?
Rein theoretisch wäre es denkbar, dass ein Verkäufer, der den kostenlosen Versand anbietet , jedoch undankbare Käufer hat, wegen zu vieler 1-2 Sterne Bewertungen aus dem " Top-Verkäufer-Programm" ausgeschlossen wird und diese Lücke wäre von eBay leicht zu schließen.

Auch die " oder " Regelung " finde ich persönlich etwas unlogisch und nicht gerecht.
" Oder - Regelung " bedeutet für den Top-Verkäufer Status:
Entweder liegt der Anteil der 1-2 Sterne Bewertungen unter 0,60 % ODER unter 2.
Für den Mindeststandard bedeutet die Regelung entweder unter 4,0% oder weniger als 4 bzw. 5 x 1-2 Sterne Bewertungen.
Was bedeutet das am konkreten Beispiel, das eBay hier ( PDF - ziemlich weit unten) selbst gibt?
So erreicht ein Verkäufer mit 10 Transaktion im Jahr, von denen 2 eine 1-2 Sterne Bewertung erhalten haben, den Mindestandard, obwohl er bei 20%! liegt.
Hier greift die " Oder-Regelung", denn er liegt mit 20 % zwar über den 4%, hat aber insgesamt weniger als 4 bzw. 5 x die 1-2 Sterne Bewertung.
Ein anderer Verkäufer mit 100 Transaktionen im Jahr, von denen 5 mit 1-2 Sternen bewertet wurden, erreicht den Mindeststandard nicht, obwohl er mit 5% deutlich unter dem anderen Beispielverkäufer liegt.
Er liegt sowohl über den 4 %, als auch über den 4 x 1-2 Sterne Bewertungen im Bereich " Artikel wie beschrieben."
So erfüllt er mit 5 % " schlechten Bewertungen" die Kriterien für den Mindeststandard nicht, während ein anderer Verkäufer sie mit 20 % erfüllt?!
Das scheint mir überdenkenswürdig zu sein.
Der positive Effekt für eBay wird sein:
Die kleinen Verkäufer melden viele weitere Accounts an.
Es ist kein Problem mit 10 Transaktionen im Jahr bei 20 % zu liegen und wenn man dann bei 10 Transaktionen bereits 3 x eine 1-2 Sterne Bewertung bekommen hat, eröffnet man vorsichtshalber einen neuen Account und die eBay-Mitgliederzahlen steigen wieder.
Denn theoretisch liegt er bei 10 Transaktionen mit 3 x 1-2 Sterne Bewertungen - also 30 % immer noch im Rennen.
Ich würde eBay nicht einmal unterstellen, dass sie darauf abgezielt haben, auf diese Weise die Mitgliederzahl zu erhöhen, aber das könnte die Konsequenz sein.

Die nächste offene Frage, auf die ich keine Antwort finde:
Wo liegt zukünfig der Unterschied, bzw. der Anreiz Gold-Powerseller zu werden?
In den Prämienstufen gibt es ab Januar 2010 keinen Unterschied mehr zwischen Silber - und Gold-Powerseller.
Was also wird zukünftig den Unterschied ausmachen?

Jetzt sind die bei eBay geplanten Änderungen offiziell.
Folgende Änderungen treten ab Oktober 2009 in Kraft:

Zentraler Punkt ist die Einführung des Verkäuferstatus Verkäufer mit „ Top-Bewertung “ und die damit verbundene neue Gewichtung der DSR (Detaillierten Verkäuferbewertungen) sowie Einführung von Mindeststandards für Verkäufer.

Mindeststandards:

• Gelten für alle Verkäufer – unabhängig vom Powersellerstatus und unabhängig ob privat oder gewerblich
• Ab 1. Oktober 2009 darf der Anteil der von den Käufern vergebenen 1-2 Sterne Bewertungen im Bereich „ Artikel wie beschrieben“ nicht über 4 % liegen. In den Bereichen „ Kommunikation“, „ Versandzeit“, „ Versand – und Verpackungskosten“ darf der Anteil nicht über 5 % liegen.
• Erreichen Verkäufer diese Mindeststandards nicht, werden sie in der Suche weiter hinten platziert und müssen eventuell mit Verkaufseinschränkungen rechnen.

Ihre aktuellen 1 und 2 Sterne Bewertungen können Sie in „ mein eBay > Mitgliedskonto > Verkäufer-Cockpit > Kundenzufriedenheit einsehen.
Bei den „ Mindeststandards“ gibt es 3 unterschiedliche Stufen:

• „Durchschnittlich“ bekommt erst einmal jeder der in der 1-2 Sterne Bewertung bei höchstens 4 % bzw. 5 % (s.oben) steht und es bedeutet weder Powersellerstatus, keine Rabatte, neutrale Position in den Suchergebnissen.
• „Überdurchschnittlich“ ist für Powerseller vorgesehen, die mindestens 100 Transaktionen im Jahr abgeschlossen haben und in den vier Punkten „ Artikel wie beschrieben“, „ Kommunikation“, „ Versandzeit“, „ Versand -und Verpackungskosten“ nicht über 1,2 % ( „Artikel wie beschrieben“) bzw. nicht über 2,4 % bei den anderen 3 Punkten liegen, bzw. in allen Punkten höchstens vier 1-2 Sterne Bewertungen erhalten haben. „Überdurchschnittliche“ Powerseller werden in der Suche neutral positioniert, erhalten aber nach wie vor- wenn auch sehr gekürzte – Powersellerrabatte. Zu den Rabatten komme ich später.
• Verkäufer mit „Top-Bewertung„ sind Powerseller, die mindestens 100 Transaktionen im Jahr abgeschlossen haben und in den vier Punkten „ Artikel wie beschrieben“, „ Kommunikation“, „ Versandzeit“, „ Versand -und Verpackungskosten“ nicht über 0,6 % liegen bzw. in allen vier Punkten nicht mehr als zwei 1-2 Sterne Bewertungen erhalten haben.

Die Einhaltung der Mindeststandards ist die Grundlage zur Ernennung als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“.

Verkäufer mit „ Top-Bewertung“:

• Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ ist neuer Status innerhalb des Powersellerprogramms
• Um sich als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ zu qualifizieren müssen Sie:

  • Powerseller sein
  • In den vergangenen 12 Monaten mindestens 100 Transaktionen durchgeführt haben
  • Als High Volume Seller mit über 400 Transaktionen in den letzten 3 Monaten die Kriterien für die Mindeststandards als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ erfüllt haben
  • Als „ normaler“ Verkäufer mit weniger als 400 Transaktionen in den letzten 3 Monaten müssen Sie die Kriterien für die Mindeststandards als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ in den letzten 12 Monaten erreicht haben.

Als Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ profitieren Sie von:
• Einer besseren Positionierung in der Suche
• Einem deutlich höherem Rabatt ( s. unten)
• Der Möglichkeit „ Premium-Angebote“ zu buchen
• Der Möglichkeit das „Top-Verkäufer“ Logo zu führen

Neuregelungen für Powerseller:
• Das Powersellerlogo wird abgeschafft. Die Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ erhalten ein eigenes – neues – Logo.

Neue Rabattregelungen ab Januar 2010:
Powerseller erhalten in Zukunft folgende Rabatte auf die Verkaufsprovision:
• Bronze 5 %
• Silber 10 %
• Gold 10 %
• Platin 15 %
„ Top-Verkäufer“ Powerseller erhalten in Zukunft folgende Rabatte auf die Verkaufsprovision:
• Bronze 20 %
• Silber 25 %
• Gold 25 %
• Platin 30 %

Insgesamt wird es von zentraler Bedeutung den „ Top-Verkäufer“ Status zu erreichen, auch wenn die Hürden extrem hoch angesetzt sind. Neben den deutlich höheren Rabatten ist der Status auch für eine prominente Positionierung in den Suchergebnissen wichtig!

Kriterien für eine Top-Positionierung in den Suchergebnissen nach „ beliebteste Artikel“

• Verkäufer mit „ Top-Bewertung“ werden prominent positioniert
• Der Wert der DSR ( Detaillierte Verkäuferbewertungen) spielt eine zentrale Rolle in der Sortierung nach „ beliebteste Artikel“
• Innerhalb der DSR spielen zukünftig die erhaltenen 1-2 Sterne Bewertungen eine bedeutende Rolle
• Je besser die Verkaufshistorie (wie viele Artikel wurden bereits aus dem entsprechenden Angebot verkauft), desto besser die Positionierung in der Sortierung. Naturgemäß haben Artikel mit langen Laufzeiten eine bessere Verkaufshistorie als Artikel mit kurzen Laufzeiten.
• Haben in der Vergangenheit viele Käufer nach einem bestimmten Artikel gesucht und ihn auch gekauft, steigt die Position bei Verwendung dieses Suchbegriffes. Ich werde in Zukunft weiterhin regelmäßig die Top-Suchbegriffe veröffentlichen, damit Sie hier einen Anhaltspunkt haben.
• Versandkostenfreie und Artikel mit günstigen Versandkosten werden gegenüber anderen vergleichbaren Artikeln bevorzugt angezeigt. Der Gesamtpreis (Artikelkosten + Versandkosten) ist ausschlaggebend für die Positionierung.
• In der Zukunft spielt (wie hier detailliert angekündigt und beschrieben) das Verhältnis Seitenaufrufe / Abverkäufe eine Rolle bei der Positionierung. Je besser das Verhältnis Seitenaufrufe und Abverkäufe ist, desto besser die Positionierung.

Kriterien bei der Sortierung im Auktionsformat:

• Bald endende Angebote werden auch in der Zukunft oben erscheinen
• Angebote von Verkäufern, die den Mindeststandard einhalten werden bevorzugt angezeigt. (s. oben)

Änderungen in der Kategorie „Kleidung & Accessoires“
• Künftig werden in der Kategorie „ Kleidung & Accessoires Auktions- und Festpreisartikel gleichrangig angezeigt.

Zusatzoptionen:
• Ab 22.09.2009 stehen die Zusatzoptionen „Top-Angebot in Kategorie und Suche“, „Rahmen“, „Highlight“, „Fettschrift“, „Profipaket“ und „Top-Angebot auf der Startseite“ nicht mehr zur Verfügung.
• „Premium-Angebot in Kategorie und Suche“ ist ab dem 22.09.2009 nur noch von Verkäufern mit Top-Bewertung buchbar und wird nur in der Sortierung „ Beliebteste Artikel“ angezeigt. Ändert ein Bieter die Sortierung – z.B. auf „ heute endend „ werden die Premium-Angebote nicht angezeigt.

Beschleunigung der Provisionsgutschrift bei nicht -zahlenden Bietern:
• Verkürzung der Fristen
• Verringerung der Mails und der Interaktion zwischen Käufer & Verkäufer, dadurch schnellere Gutschriften

Sofortige Bezahlung ( bisher nur für eBay.at)

• Bieten Sie einen Festpreisartikel mit der Option „ Sofortige Zahlung“ verbunden mit der Zahlungsoption „ PayPal“ an, wird der Käufer sofort nach dem Kauf zu PayPal weitergeleitet. Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt der Artikel für andere Käufer verfügbar.

Bilderoptionen in einigen Kategorien kostenlos

• In den Kategorien „ Kleidung & Accessoires“ , „ Garten , „ Haushaltsgeräte“, „ Heimwerker“, „ Möbel & Wohnen“ sind folgende Bilderoptionen ab September kostenlos:

  • Zusätzliche Bilder
  • Galerie Plus
  • XXL Bilder
  • Bilderpaket

Galeriebilder bleiben kostenpflichtig.

Kundenkommunikation:

• In Zukunft werden vorangegangene Nachrichten in den Antworten integriert.
• Ab September erhalten Käufer nur dann eine Zahlungsaufforderung, wenn sie nicht innerhalb von 5 Minuten nach Transaktionsende über PayPal bezahlt haben.
• Die Zahlungserinnerung kann bereits 3 Tage nach Transaktionsende verschickt werden

Cross-Promotion nach erfolgreichem Verkauf im „Verkaufsmanager Pro“ und Drittanbietern

• Künftig ist die Cross-Promotion (Bewerbung anderer Artikel des Verkäufers) in automatisierten EOA-Mails, die über den Verkaufsmanager verschickt werden, nicht mehr möglich.
• Das gilt auch für Drittanbieter wie „ Afterbuy“ „ Auktionmaster“ u.a.

Achtung! Der Verkaufsmanager Pro bewirbt Angebote anderer Verkäufer

• In der Verkaufbestätigung und Auftragsaktualisierung werden auch relevante Artikel von anderen Verkäufern beworben. Bevorzugt werden Artikel des Verkäufers gezeigt, bei dem der Kunde gerade gekauft hat, aber da die Relevanz eine Rolle spielt, können auch Artikel anderer Verkäufer gezeigt werden.

Ausschlussoption für bestimmte Länder:

• Zukünftig können Sie bestimmte Länder auswählen, in die Sie nicht verschicken wollen.

Sendungsverfolgung eingeben:

• Ab September können Sie die Sendungsverfolgungsnummer vieler Versandunternehmen hochladen und den Käufer so über den aktuellen Versandstatus informieren.

Keine Bewertung der Versand – und Verpackungskosten bei Selbstabholung:

• Wählt ein Käufer in der Kaufabwicklung Selbstabholung aus, kann er bei den detaillierten Verkäuferbewertungen keine Bewertung für Versand – und Verpackungskosten abgeben.

Gebündeltes Bearbeiten auch bei Angeboten bei denen bereits Verkäufe stattgefunden haben:

• Ab Ende September können bei Festpreisangeboten mit mehreren Artikeln die meisten Felder gebündelt bearbeitet werden. Neu ist, dass auch Angebote bearbeitet werden können, bei denen bereits Abverkäufe stattgefunden haben.
• Käufer & Verkäufer bekommen die Möglichkeit sich einen Datensatz abzurufen, der das Originalangebot vor der Änderung enthält.

Erweiterungen der Kategorien, bei denen der kostenlose Versand vorgeschrieben ist:

• Wie zu erwarten war, werden die Kategorien bei denen der kostenlose Versand Pflicht wird erweitert. In folgenden Medienkategorien wird der kostenlose Versand ab 19.10.2009 Pflicht:
• Bücher, Comics, Magazine

  • Belletristik
  • Computer & Internet
  • Englischsprachige Bücher
  • Fremdsprachige Bücher
  • Hörbücher & Hörspiele
  • Kalender & Diverses
  • Kinder & Jugendliteratur
  • Kunst & Kultur
  • Nachschlagewerke
  • Reise & Regionales
  • Sachbücher & Ratgeber
  • Sammlungen & Pakete
  • Schule & Ausbildung
  • Studium & Wissen
  • Zeitschriften
  • Zeitschriftenabos

• Filme & DVDs

  • Blu-Ray
  • DVD
  • Film-Fanartikel
  • Filmposter
  • HD-DVD
  • TV-Fanartikel
  • UMD
  • VHS
  • Weitere Formate
  • Zubehör & Aufbewahrung

• Musik

  • CDs
  • Fanartikel & Merchandise
  • Hörbücher & Hörspiele
  • Sonstige Formate
  • Vinyl
  • Zubehör & Aufbewahrung

• PC & Videospiele

  • Sachbücher & Ratgeber
  • PC & Videospiele
  • Merchandising
  • Onlinespiele
  • Zubehör

Tickets müssen als Artikelmerkmal das Veranstaltungsdatum beinhalten:

• Ab 22.09.2009 muss bei Tickets als Artikelmerkmal das Veranstaltungsdatum angegeben werden
• Tickets bereits abgelaufener Veranstaltungen werden dann künftig in der Kategorie „ Sammeln & Seltenes“ zu finden sein.

Das sind die Änderungen zunächst einmal kommentarlos im Überblick.

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