Da nicht alle geplanten eBay Neuerungen für das 1. Quartal 2010 für alle Käufer und Verkäufer gleichermaßen interessant sind, habe ich extra jeder Neuerung einen einzelnen Artikel gewidmet um so die Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Hier die Gesamtübersicht mit den Links zu den entsprechenden Artikeln:

1. Pflicht zum kostenlosen Versand wird abgeschafft
2.Neue Powerseller Kriterien
3.Neue Mindeststandards
4. PayPal Zwang
5.Ausdehnung des Angebotsformats ” Varianten”
6.Ausdehnung der Bearbeitungszeit bis 90 Tage

Eine Entscheidung, die ich gar nicht nachvollziehen kann, ist die Ausdehnung der Bearbeitungszeit in einigen Kategorien auf bis zu 90 Tage!

Ab dem 29. März 2010 können Verkäufer in Kategorien, in denen Vorabverkäufe sowie Sonder- oder Einzelanfertigungen angeboten werden, direkt im Verkaufsformular eine Bearbeitungszeit von 45, 60 oder 90 Tagen angeben.

Für folgende Kategorien kann die Option genutzt werden:

  • Abendkleidung
  • Anzüge
  • Bräutigam
  • Brautkleider
  • Büro & Schreibwaren
  • Business & Industrie
  • Direkt vom Künstler
  • Garten
  • Heimwerker
  • Möbel & Wohnen
  • Tickets

Nach 90 Tagen sind die Artikelinformationen über ebay nicht mehr abrufbar ( also unbedingt ausdrucken! ) und auch die Fristen für einen eventuell nötigen Kauferschutzantrag bei PayPal sind dann überschritten.
Geht nach dieser Zeit etwas schief, können nicht einmal mehr Bewertungen abgegeben werden um andere Käufer eventuell zu warnen!

Mit solchen Angeboten öffnet eBay Verkäufern mit kriminieller Energie Tür und Tor!
Nicht alle Käufer werden die Artikelseiten ausdrucken ( und haben so nach 90 Tagen nicht einmal einen Beweis in der Hand, was genau in der Artikelbeschreibung stand), der PayPal Käuferschutz macht auch keinen Stress, weil die Fristen längst überschritten sind und das Bewertungsprofil bleibt sauber, weil kein Käufer nach dieser Zeit mehr bewerten kann.

Ganz kritisch!

Erwartungsgemäß dehnt eBay die Kategorien aus, in denen Angebote mit mehreren Varianten angeboten werden können.
Aktuell steht das Angebotsformat in der Kategorie ” Kleidung & Accessoies” inkl. Schuhe und einigen Unterkategorien der Kategorien „Heimwerker“, „Möbel & Wohnen“ und „Garten“ zur Verfügung.
Ausgedehnt wird es ab 29.März 2010 auf weitere Unterkategorie in den Kategorien:
“Heimwerker”, “Möbel & Wohnen”, “Garten”, ” Baby” und ” Sport”.

Ab 25.Februar müssen Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungspunkte haben, PayPal als Zahlungsoption anbieten.
In der eBay Pressemitteilung liest sich das wunderbar!
Die Initiative unterstützt gleichermaßen Käufer und Verkäufer bei ihrem Handel auf eBay: Haben Käufer mit PayPal bezahlt, erhalten sie den Kaufpreis in voller Höhe von PayPal erstattet, wenn ein Artikel nicht verschickt oder unzutreffend beschrieben wurde.
In der Praxis sieht das leider anders aus.
Ich hatte dazu gerade bei akademie.de einen Artikel zum Thema ” PayPal- Käuferschutz – trügerische Sicherheit “ veröffentlicht.
Es ist bei weitem nicht so, dass alle Artikel, die mit PayPal bezahlt werden auch durch den PayPal Käuferschutz abgesichert sind!

Glücklicherweise geht eBay mit dieser Neueinführung nicht so weit, dass ausschließlich PayPal als Zahlungsoption angeboten werden muss. Neben PayPal können auch in Zukunft weitere Zahlungsoptionen angeboten werden.

Grundsätzlich bin ich ein PayPal Fan und suche auch gezielt nach Angeboten,die Paypal als Zahlungsoption anbieten.
Aber ich bin mir auch darüber im Klaren, dass eben nicht wie von eBay suggeriert alle Einkäufe, die mit PayPal bezahlt werden über den PayPal – Käuferschutz abgesichert sind.
Insofern bringt diese Regelung vor allem eBay etwas- nämlich weitere Umsätze für das Tochterunternehmen PayPal- verkauft wird es aber als zusätzliche Sicherheit für Käufer.

Die neuen Mindeststandards, die ebay Verkäufer erfüllen müssen, werden angehoben.

Ab April 2010 dürfen die 1- 2 Sterne Bewertungen im Bereich ” Artikel wie beschrieben” bei maximal 1,2 % oder 4 liegen.
In den drei anderen Bereichen ( Kommunikation, Bearbeitungszeit ( neue Bezeichnung!), Verpackungs-und Versandkosten dürfen die 1-2 Sterne Bewertungen bei 1,4 % oder 4 liegen.
Vorher lagen die Anforderungen bei 4% bzw. 5 % oder 5.

Grundsätzlich finde ich es gut, dass eBay die Mindeststandards anhebt, aber die ” oder-Regelung” finde ich nach wie vor überdenkenswert! Warum?
Was bedeutet denn eigentlich 1,2 % oder 4?

Stellen Sie sich vor: Ein Verkäufer mit 10 Transaktionen im Jahr bekommt 2 x eine 1- 2 Sterne Bewertung.
Dann liegt er bei 20%, erfüllt aber durch die ” oder-Regelung” nach der er 4 bzw. 5 x eine 1-2 Sterne Bewertung haben darf, die Kriterien.
Ein anderer Verkäufer mit 100 Transaktionen im Jahr, von denen 5 im Bereich ” Artikel wie beschrieben” mit 1-2 Sternen bewertet wurden, erreicht den Mindeststandard nicht, obwohl er mit 5% deutlich unter dem anderen Beispielverkäufer liegt, der die Kriterien mit prozentual deutlich schlechteren DSR erfüllt.
Der zweite Verkäufer liegt sowohl über den 1,2% , als auch über den 4 x 1-2 Sterne Bewertungen.
So erfüllt er also mit 5 % ” schlechten Bewertungen” die Kriterien für den Mindeststandard nicht, während ein anderer Verkäufer sie mit 20 % erfüllt.

Das sollte eBay also doch noch einmal überdenken!

Für die Berechnung der Mindeststandards werden bei High Volume Verkäufern mit mehr als 400 Verkäufen in den vergangenen drei Monaten die DSR der letzten drei Monate berücksichtigt, bei denjenigen Verkäufern, die weniger als 400 Verkäufe in drei Monaten aufweisen, zählen die letzten 12 Monate.

Wer die Mindeststandards nicht erfüllt, muss mit Konsequenzen, wie z.B. einer schlechteren Positionierung in den Suchergebnissen bis hin zur Einschränkung der Verkäuferaktivität rechnen.

Für das Powersellerprogramm werden ab April 2010 einige Neuerungen eingeführt.

Folgende Kriterien müssen Verkäufer ab April 2010 erfüllen, um Powerseller werden zu können:

  • Mindestens 100 Transaktionen mit Käufern in Deutschland, Österreich und der Schweiz innerhalb von 12 Monaten
  • Mindestens 2.500 Euro Bruttoumsatz aus Verkäufen an Käufer in Deutschland, Österreich und der Schweiz innerhalb von 12 Monaten
  • DSR von mindestens 4,40 %
  • Maximale Anzahl von 1-2 Sterne Bewertungen – Artikel wie beschrieben höchstens 1,2 % oder 4, bei den restlichen Punkten ( Kommunikation, Bearbeitungszeit ( neuer Begriff) , Versandkosten) höchstens 2,4 % oder 4
  • Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
  • Mindestens 100 Bewertungen, davon mindestens 98 % positiv (aus weltweiten Transaktionen)
  • Seit mindestens 90 Tagen bei ebay.de, ebay.at oder ebay.ch angemeldet und den Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Keine Kontoaußenstände bei eBay
  • Keine allgemeinen Grundsatzverstöße in den letzten 90 Tagen und keine schwerwiegenden Grundsatzverstöße in den letzten 180 Tagen


In Zukunft wird es also deutlich leichter sein den Powersellerstatus zu bekommen.
Vor allem die Umsatzgrenze wurde deutlich abgesenkt ( vorher mindestens 3000 Euro im Monat, jetzt 2500 Euro im Jahr!).
Grundsätzlich ist der Powersellerstatus nur wichtig um in den Genuß der Rabatte zu kommen.
Powerseller Bronze erhalten je nach Status – “Top-Verkäufer” oder ” Überdurchschnittlicher Verkäufer” 5 % – 20 % Rabatt auf die Verkaufsprovision.
Durch die Neuregelung wird die Zahl der ” Bronze-Powerseller” explosionsartig nach oben gehen.

Insgesamt sind die heute von eBay angekündigten Neuerungen weder eine Überraschung, noch besonders sensationell.
Meinen Beifall findet die Einsicht von eBay, dass der Zwang zum kostenlosen Versand endlich wieder gestrichen werden muss.
Darüber hatten sich Käufer und Verkäufer gleichermaßen geärgert.
Käufer vor allem, weil der Marktplatz in den entsprechenden Kategorien nicht mehr transparent war.
Viele Verkäufer haben die Schlupflöcher genutzt und trotz Pflicht zum kostenlosen Versand in der zweiten Versandart Versandkosten ausgewiesen.
So konnte man die Angebote auf den ersten Blick gar nicht mehr vergleichen.
Ich hatte u.a. hier darüber berichtet.


Viele Verkäufer haben in den betreffenden Kategorien gar nicht mehr bei eBay eingestellt und sind statt dessen gleich zu Amazon abgewandert.
Es war nicht zu übersehen, dass ebay sich damit geschadet hat und für mich war es nur eine Frage der Zeit, wann eBay endlich darauf reagieren wird.

Kein Zwang zum kostenlosen Versand

Der Zwang zum kostenlosen Versand entfällt also und das auch sehr schnell, nämlich bereits ab 08.Februar 2010!
Statt dessen gibt es dann eine Obergrenze für die Versandkosten von 7,00 Euro.
Das ist eine sehr gute und weise Entscheidung!
Für Briefe dürfen in Zukunft maximal 2,50 Euro, für Bücher / Warensendungen 2,00 Euro und für DHL Päckchen, DHL Paket, Hermes Paket, iloxx Transport, Paketversand, Expressversand, Sonderversand, Einschreiben oder Nachnahme (inkl. aller Gebühren), Sonstige dann bis zu 7,00 Euro berechnet werden.

Bessere Positionierung in den Suchergebnissen

Angebote mit kostenlosem Versand erzielen eine bessere Position in den Suchergebnissen.
Der Verkäufer muss also auch in Zukunft abwägen, ob er den kostenlosen Versand anbietet – in einigen Kategorien kann das durchaus sinnvoll sein.

20 % Rabatt auf die Verkaufsprovision für Shopbesitzer

Shopbesitzer erhalten auch in Zukunft einen Rabatt in Höhe von 20 % auf die Verkaufsprovision, wenn sie in ausgewählten Kategorien den kostenlosen Versand anbieten.

Fazit:
Die Entscheidung von eBay ist richtig!
In Zukunft kann wieder jeder Verkäufer die freie Entscheidung treffen, ob und wenn ja bei welchen Angeboten er den kostenlosen Versand anbieten möchte und in einigen Kategorien kann das auch durchaus verkaufsfördernd sein.