Die IT-Recht-Kanzlei bietet ein 22-seitiges e-Book zu Fragen der Preisangabenverordnung zum kostenlosen Download an.
In dem e-Book werden die häufigsten Fragen zur Preisangabenverordnung aufgegriffen und beantwortet.
Auf welche Art und Weise hat man im Bereich des Fernabsatzes Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen? Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder eBay? Warum ist jeder Amazon-Händler derzeit abmahnbar? Das neue eBook der IT-Recht Kanzlei zur Preisangabenverordnung klärt auf.

Hier geht es direkt zum Download ( PDF).
Quelle: IT-Recht-Kanzlei

Jeder, der im Netz geschäftlich unterwegs ist, muss sich mit dem Thema Abmahnungen auseinandersetzen.
Anlaß genug für die IT-Recht Kanzlei eine Artikelserie zum Thema "Abmahnung" zu starten.
Hier erfahren Sie, was Sie über Abmahnungen wissen müssen.

Teil 1: Was ist eigentlich eine Abmahnung?
Erklärung von Begriff und Funktion, Anforderungen an den Inhalt, Form und Zugang einer Abmahnung.

Teil 2: Der Zugang der Abmahnung
Wann ist eine Abmahnung zugegangen - Abmahnungen in Briefform, per Fax, per Mail und mündlich ( auch per Telefon, Anrufbeantworter) und wer muss beweisen, dass eine Abmahnung zugegangen ist?

Teil 3: Wann ist eine Abmahnung entbehrlich?
Besteht eine Pflicht zur Abmahnung oder kann sogleich gerichtlich gegen einen wettbewerbswidrig handelnden Händler vorgegangen werden? Wann sind vorherige Abmahnungen entbehrlich?

Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei hält die Liste der gängigen Abmahngründe bei eBay, Amazon und Onlineshops aktuell.
Im Februar 2010 umfasste die Liste 330 Punkte, heute sind es bereits 441!
Wer sich als Onlinehändler die Laune verderben will, hier noch einmal der Link.

Positiv zu berichten ist, dass die SPD - wohl bezugnehmend auf die ursprüngliche Liste der IT-Recht-Kanzlei - im Bundestag eine "Kleine Anfrage" zum Abmahnmissbrauch im Online-Handel gestellt hat.
Hier der Link zur kleinen Anfrage ( PDF).
Sehr positiv in diesem Zusammenhang auch, dass Zahlenmaterial des eBay Business Barometers verwendet wurde.
Ein großer Erfolg, dass die Umfragezahlen von eBay unter den Händlern von einigen Politikern durchaus ernst genommen werden!
Vielleicht hat auch die Abmahnung von Tobias Schmitz, der seinerseits die Shops der großen Parteien erfolgreich abgemahnt hatte, dazu beigetragen, dass die Politik ein wenig Sensibilität für die Nöte der Händler entwickelt.
Auch wenn eine kleine Anfrage erst einmal gar nichts bewirkt, ist es doch ein Anfang.

Nicht-Betroffene können darüber sicher schmunzeln:

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) hat sich anläßlich vorliegender Abmahnungen durch die Verbraucherzentralen den Online Auftritt der Verbraucherzentrale NRW vorgenommen und erstaunliches entdeckt:
Auch die Seiten der Verbraucherzentrale entsprechen offensichtlich nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Rudolf Braunsdorf, der Präsident des Bundesverband Onlinehandel e.V. hat sich nach eingehendem Studium der Seiten der Verbraucherzentrale entschieden, einen offenen Brief an die Verbraucherzentrale zu schreiben und auf die Verstöße hinzuweisen.
Hier der Link zu dem offenen Brief an die Verbraucherzentrale.

Mit heutigem Urteil (Az.: C 511/08) hat der EuGH entschieden, dass im Falle eines Widerrufs der Händler die Hinsendekosten an den Verbraucher zu erstatten hat.
Hier das Urteil im Volltext ( PDF - zur Verfügung gestellt von MIR - Medien Internet und Recht).

Noch herrscht große Verunsicherung bei den Online-Händlern:
Ab wann gilt das Urteil? Gilt es vielleicht sogar rückwirkend? Ist es nicht eine Benachteiligung gegenüber dem stationären Handel?
Wie wird sich das auf die Preisgestaltung auswirken? Wird sich das auf die Rücksendequote auswirken?
Viele Fragen - und bisher wenig substantierte Antworten.

Mehrere Blogs schreiben dazu Ihre Einschätzungen:
Bundesverband Onlinehandel -BVOH
Shopbetreiber-Blog
und auch in vielen Foren wird bereits heftig und kontrovers diskutiert.

Stellungnahmen von Anwälten habe ich im Netz bisher noch nicht gefunden.
Bei der IT-Recht-Kanzlei heißt es:
Weitere Infos folgen in Kürze.

Ich persönlich würde das Risiko, zu dem im Moment noch viele raten - nämlich das Urteil zu ignorieren und darauf zu hoffen, das die Verbraucher es nicht kennen, nicht eingehen.
Vermutlich wird es Testkäufe und auch bald die ersten Abmahnungen geben.
Letztendlich ist es im Moment für viele, die noch überlegen, ein Rechenexempel:
Wie viele Sendungen werden monatlich verschickt? Wie hoch ist die Rücksendequote?
Was kostet die Übernahme der Hinsendekosten?
Was kostet eine Abmahnung?

Und auch nicht ganz unwichtig - was kostet es einen Neukunden zu gewinnen?

SEO Powered by Platinum SEO from Techblissonline