Werbetrommel statt Abmahnkeule

Flattert eine Abmahnung ins Haus, kann sie im Regelfall alles andere als Begeisterung wecken.
Das es auch anders geht, zeigt der Whisky-Hersteller Jack Daniels aus Tennessee, wie Jürgen Vielmeier auf Basicthinking dokumentiert hat.
Jack Daniels erfindet die sympathische Abmahnung
Der Autor Patrick Wensing hatte für sein satirisches Buch "Broken Piano for President" ein Cover gewählt, das Assoziationen an Schriftzug und Logo von Jack Daniels hervorruft.
Statt die Abmahnkeule zu schwingen, setzte sich der Anwalt von Jack Daniels mit Patrick Wensing in Verbindung, bedankte sich dafür, dass er Jack Daniels mit der Verwendung des Logos für sein Buch eine Ehre erweist, wies aber auch darauf hin, dass er als Autor natürlich wisse, dass geistiges Eigentum geschützt werden müsste.
Absicht wollte der Anwalt ihm nicht unterstellen und ihm sei auch klar, dass das Buch nicht einfach vom Markt genommen werden könnte, aber es wäre schön, wenn für die neue Auflage ein anderes Cover verwendet werden würde.
Und Jack Daniels geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet dem Autor an, ihn finanziell zu unterstützen, wenn er eine Möglichkeit sehen würde, das Cover der aktuellen Ausgabe zu verändern.

Den Brief hat er auf seinem Blog veröffentlicht.

Es muss wohl nicht erwähnt werden, dass Patrick Wensing der freundlichen Bitte von Jack Daniels Folge leisten wird!

Es muss wohl auch nicht extra erwähnt werden, dass Jack Daniels auf diese Weise einen Imagezuwachs verbuchen konnte, der unbezahlbar ist.

Kurz notiert
Offensichtlich gehen die Schiedermair Rechtsanwälte aus Frankfurt/Main im Auftrag der Ferrero Deutschland GmbH gegen den rechtsverletzenden Verkauf von Sammelpunkten aus der Aktion „Fan Connection EM 2012" bei eBay vor.
Weitere Infos dazu hier:
Abmahnung Schiedermair Rechtsanwälte - Ferrero Deutschland GmbH - Verkauf von Sammelpunkten bei eBay

Die IT-Recht Kanzlei weist aktuell darauf hin, dass eBay-Händler zurzeit im Zusammenhang mit dem Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln wegen fehlender oder falsch platzierter Grundpreisangaben vermehrt abgemahnt werden.
Was Sie für eine korrekte Grundpreisangabe auf eBay beachten müssen, lesen Sie hier bei der It-Recht-Kanzlei.

Amazon erklärt sich nach Gesprächen mit dem Händlerbund e.V. bereit, die widersprüchlichen Angaben in seinen Bestellbestätigungen und Nutzungsbedingungen zu harmonisieren und anzupassen. Der Händlerbund hat somit in seiner Rolle als Interessenvertreter für die Onlinehändler gemeinsam mit Amazon eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung herbeigeführt.

Auslöser war die Abmahnung eines Händlerbund-Mitglieds wegen irreführender Angaben bezogen auf den Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses bei Amazon Marketplace. Die Abmahnung basierte auf einem Widerspruch zwischen den diesbezüglichen Regelungen in den Teilnahmebedingungen für externe Anbieter bei Amazon und dem Inhalt der automatisch erstellten Bestellbestätigungs-Email, die Amazon an alle Kunden nach Abgabe einer Bestellung versendet.

Die Teilnahmebedingungen enthalten für den Verkäufer die Verpflichtung, die Waren innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Bestellbestätigung von Amazon an den Kunden zu verschicken. In der Bestellbestätigungs-Email an den Kunden hingegen heisst es, dass die Eingangsbestätigung der Bestellung noch keine Annahme des Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages darstellt.

"Externe Anbieter bei Amazon führte diese automatische Bestellbestätigungs-Email bisher geradewegs in ein kaum lösbares Dilemma.", so Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbund e.V., "Sie mussten entscheiden, ob sie entsprechend den Amazon-Verkäufer-Teilnahmebedingungen verbindliche Angebote einstellten oder ob sie die Teilnahmebedingungen ignorierten und mittels eigener Regelungen unverbindliche Angebote einstellten, wie es die automatisch generierte Bestellbestätigungs-Email von Amazon dem Kunden mitteilt."

Mit der verbindlichen Zusage von Amazon, den Widerspruch zu beheben, besteht für externe Anbieter in Zukunft wieder mehr Rechtssicherheit bei ihrem Handel auf Amazon Seller Central und Market Place.

Über Händlerbund e.V.

Der Händlerbund mit Sitz in Leipzig ist mit über 7000 geprüften Online-Shops der größte Online-Handelsverband Deutschlands und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 kann der Verband heute mehr als 4500 im e-Commerce engagierte Unternehmer zu seinen Mitgliedern zählen. Neben der Förderung des Erfahrungsaustauschs und Vernetzung garantiert der Händlerbund mit seinen verschiedenen Mitgliedschaftspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Online-Shop, Plattform- und Website-Betreiber durch spezialisierte Juristen.

Die Hamburger Verbraucherzentrale hat Amazon abgemahnt, weil bei 12 exemplarisch ausgesuchten Lebensmittel aus dem Amazon Angebot Zusatzstoffe der Lebensmittel nicht angegeben werden.
Lebensmittel mit Konservierungsstoffen, Farbstoffen oder Geschmacksverstärkern müssen im Versandhandel besonders gekennzeichnet werden. Die Käufer müssen vor Abschluss des Vertrages in den Angebotslisten auf die Verwendung der Zusatzstoffe mit einer Formulierung wie "mit Konservierungsstoff" oder "mit Farbstoff" hingewiesen werden.
Die Verbraucherzentrale bemängelt auch, dass bei Amazon glutenhaltige Lebensmittel als glutenfrei beworben werden.
Bis zum 21. September hat Amazon Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kennzeichnungen nachzubessern, sonst droht eine Klage.

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