Nachdem am 1. August 2012 die neue Gesetzesänderung zum Schutz der Verbraucher in Kraft getreten ist, hat das größte Online-Versandhaus die dementsprechend nötigen Anpassungen auf seinen Seiten
nicht vorgenommen.
Darüber hinaus bietet Amazon seinen Händlern nach wie vor keine Möglichkeit, rechtssichere AGB und Widerrufsbelehrungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise auf der Plattform einzubinden und in den Vertrag einzubeziehen.

Zunehmende Gefahr von Abmahnungen und Vertragsstrafen

Abmahngefährdet ist dabei ausnahmslos jeder Händler, der auf der Plattform Waren
anbietet.
Die bereits seit längerer Zeit bestehenden Unzulänglichkeiten bei Amazon
verstärken sich dadurch, dass nunmehr die abschließende Bestellübersichtsseite
auf der Plattform die Anforderungen des Gesetzes zur „Button-Lösung“ nicht
erfüllt.

Zwar ist der Bestellbutton in „Jetzt kaufen“ unbenannt worden, das reicht jedoch
bei weitem nicht, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
In Folge dessen beginnt die Widerrufsfrist beim Kauf von Ware nicht zu laufen.
Die Käufer haben somit das Recht, die Ware ohne Angabe eines Grundes
zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen, und das weit über die
gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen bzw. 1 Monat hinaus.
Fatal für jeden Online-Händler.

„Es gibt eine Reihe von rechtlichen Problemen auf Amazon. Es ist nur eine Frage
der Zeit, bis es Abmahnungen und Vertragsstrafen hagelt.Obwohl die Händler
ordnungsgemäße AGB verwenden, können diese auf der Plattform aber technisch
bedingt nicht richtig eingebunden werden. Gleiches gilt für die gesetzlich
vorgeschriebenen Verbraucherinformationen.“, betont Andreas Arlt,
Vorstandsvorsitzender des Händlerbundes. „Unter diesen Bedingungen können wir
Online-Händlern aus rechtlicher Sicht nur dazu raten, ihren Verkauf über Amazon
umgehend einzustellen.“

Deutschland bildet für Amazon nach den USA einen der größten Märkte. Um
Online-Händler zu unterstützen, ist der Händlerbund bereit, die Plattform
rechtssicher zu gestalten. Im Zuge dessen hat der Onlinehandelsverband bereits
eine Zusammenarbeit mit Amazon angestrebt, um gemeinsam den Verkäufern ein
rechtssicheres Handeln auf der Plattform zu ermöglichen. Bis jetzt hat Amazon
eine Kooperation jedoch abgelehnt.

Der Händlerbund e.V. mit Sitz in Leipzig ist mit mehr als 14.000 geprüften
Onlinepräsenzen der größte Onlinehandelsverband Europas und einer der führenden
Anbieter von Rechtstexten im Internet. Neben der Förderung des
Erfahrungsaustauschs und der Vernetzung garantiert der Händlerbund mit seinen
verschiedenen Leistungspaketen einen umfassenden Rechtsschutz für Onlineshop-,
Plattform- und Website-Betreiber durch spezialisierte Rechtsanwälte.

Quelle: Pressemitteilung Händlerbund