PayPal

Die DATEV eG hat eine Schnittstelle zum Online-Bezahlsystem PayPal entwickelt, um darin generierte Daten automatisiert in den Workflow des Rechnungswesens einzubinden. Da es insbesondere beim Internethandel sehr schnell zu einem erheblichen Umfang an Verkaufs- und Bezahlvorgängen kommen kann, ist es sehr aufwendig, diese von Hand zu buchen. Daher ist eine möglichst weitgehende Automatisierung sinnvoll. Für die Übernahme der Transaktionen steht die neue Lösung DATEV E-Zahlungstransfer bereit. Die Daten werden dabei in das spezifische DATEV-Format für Kassenbelege umgewandelt und in die DATEV-Cloud-Lösung Unternehmen online übernommen.

Die komplexen Abläufe beim "Übersetzen" der Daten laufen im Hintergrund ab und tangieren den Nutzer nicht. Er kann sich auf die inhaltliche Bewertung der einzelnen Zahlungstransaktionen konzentrieren. Die Daten lassen sich im Bedarfsfall vom Unternehmer noch um weitere buchführungsrelevante Informationen ergänzen - beispielsweise um die Informationen, welche Erlösarten bei den jeweiligen Transaktionen vorlagen. Anschließend übernimmt der mit der Buchführung Beauftragte diese Daten zum Buchen ins Rechnungswesen-Programm, wie es bereits bei online geführten Kassenbüchern üblich ist. Die so generierten Buchungsvorschläge können durch eine Lernkomponente automatisch zu Buchungssätzen vervollständigt werden.

Möglichst weitgehende Automatisierung

Mit der PayPal-Integration erweitert DATEV die bereits bestehenden Möglichkeiten der elektronischen Belegverwaltung im Cloud-System Unternehmen online. Immer mehr Unternehmen verkaufen ihre Produkte heute auch über das Internet und setzen dabei elektronische Bezahlsysteme wie PayPal ein. Die Vorgänge in diesen Systemen sind relevant für die Buchführung. Dazu müssen die Verkaufsvorgänge abgebildet, die Bezahldaten übernommen, die Beziehungen zwischen Verkaufsvorgang und Zahlung hergestellt und das Wissen um Außenstände ermittelt werden.

Neben der realisierten PayPal-Anbindung prüft DATEV die Möglichkeit, Daten aus weiteren Online- oder Mobile Payment-Systemen in die DATEV-Welt zu übernehmen. Schwierig macht dieses Unterfangen insbesondere das Fehlen von Standards. Nahezu jeder Anbieter setzt auf ein eigenes Verfahren.

Quelle:Datev

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Der sichere und einfache Zahlprozess mit PayPal überzeugt Verbraucher für Käufe im Internet und im Mobile Web: Laut der aktuellen Payment-Studie „Der Internetzahlungsverkehr aus Sicht der Verbraucher in D-A-CH – IZV11“, durchgeführt vom ECC (IFH Köln) und der Hochschule Aschaffenburg, haben knapp 70 Prozent der Konsumenten in Deutschland PayPal bereits zum Bezahlen im Internet genutzt. Insgesamt wurden 2012 mehr als 29 Prozent aller Online-Kauftransaktionen in Deutschland über PayPal abgeschlossen. Mobil haben bereits etwa 63 Prozent der Befragten Käufe getätigt. Als Zahlungsmittel belegt PayPal hier ebenfalls den ersten Rang: Mehr als 44 Prozent der Nutzer entschieden sich für PayPal, um ihre Einkäufe über ihr Smartphone oder Tablet zu bezahlen.

28 Prozent der Studienteilnehmer gaben sogar an, schon einmal einen Kauf abgebrochen zu haben, weil PayPal nicht als Zahlungsmittel in einem Online-Shop angeboten wurde - ein weiterer Grund, warum immer mehr namhafte Online-Shops PayPal als Zahlungsservice anbieten. Aktuell konnte PayPal beispielsweise die Shops von Outdoor-Spezialist Globetrotter und Luxus-Modemarke Escada zu seiner Kundenliste hinzufügen. Auch die Technik-Riesen Media Markt und Saturn, die Deutsche Bahn und Lufthansa-Tochter Germanwings bieten seit 2012 PayPal als sicheres Zahlungsmittel an.

„Wir sind begeistert vom Ergebnis der IZV11-Studie und freuen uns sehr über das Vertrauen, das uns gleichermaßen Online-Käufer als auch Shop-Betreiber entgegenbringen“, sagt Matthias Setzer, Leiter Geschäftskundenbereich/ Senior Director Merchant Services bei PayPal Deutschland. „Unser Ziel ist es, unseren Kunden sichere Bezahlungen zu jeder Zeit, an jedem Ort und über jedes elektronische Gerät zu ermöglichen.

Zu einigen weiteren Händlern, die seit letztem Jahr einfach, schnell und sicher Zahlungen mit PayPal empfangen, gehören beispielsweise Douglas, Eastpak, Görtz, Jack Wolfskin, Karstadt, Marc O’Polo, s.Oliver, Strellson, Swarowski, swatch, Tamaris, The North Face, Vero Moda, Vorwerk, Walbusch und WMF.

Am 16.Mai 2013 treten wieder einmal neue PayPal AGB in Kraft.
Hier finden Sie die Änderungen in der Zusammenfassung.
Die PayPal-Datenschutzgrundsätze ändern sich bereits zum 16.April 2013, diese Änderungen finden Sie ebenfalls in der Zusammenfassung.
Für Nicht-Juristen ist es wie immer schwierig, sich durch die einzelnen Punkten zu quälen, weil nicht alles klar formuliert ist.
Mir ist z.B. dieser Passus aufgefallen:

"3.1 Zahlungen senden (Ausführung von Zahlungsaufträgen). Wenn Sie eine Zahlung mit PayPal senden, erteilen Sie uns damit einen Zahlungsauftrag. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach Maßgabe dieser Vereinbarung gilt eine Frist von einem Geschäftstag als vereinbart. Innerhalb dieser Frist werden wir einen über Ihr Zahlungskonto erteilten Zahlungsauftrag ausführen, indem wir den angewiesenen Betrag dem Zahlungsdienstleister Ihres Empfängers gutschrieben. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Sie uns einen gültigen Zahlungsauftrag erteilt und wir diesen erhalten haben.

Für die Ausführung eines Zahlungsauftrags gelten folgende Voraussetzungen:

- Sie erteilen einen Zahlungsauftrag vor 14.45 Uhr an einem Geschäftstag (es gilt die Ortszeit des Landes, in dem Sie Ihr PayPal-Konto registriert haben). Wenn Sie uns einen Zahlungsauftrag nach 14.45 Uhr oder an einem Feiertag erteilen, gilt der Zahlungsauftrag als am nächsten Geschäftstag eingegangen;

Man könnte das so verstehen, dass PayPal Zahlungen nicht mehr sofort gebucht werden, wenn sie nach 14.45 Uhr eingehen.
Es könnte sich aber auch auf Zahlungen beziehen, die der Verkäufer auf sein Konto veranlasst - buchen Sie also werktags bis 14.45 Uhr Geld von Ihrem PayPal-Konto auf Ihr Bankkonto, müsste es theoretisch am nächsten Tag gutgeschrieben sein.

Ziemlich spannend liest sich in den PayPal-Datenschutzgrundsätzen auch die Liste der Drittparteien, die mehr oder weniger sensible Daten zur Verfügung gestellt bekommen.

Unterm Strich bleibt wie immer die Erkenntnis: Ohne PayPal geht es nicht, also müssen wir es akzeptieren wie es ist.

Das Beantragen eines neuen Personalausweises, das Verlängern des Anwohnerparkscheins oder die Nachzahlung beim städtischen Energieversorger sind Notwendigkeiten, die häufig viel Zeit beanspruchen. Durch die Kooperation mit dem IT-Dienstleister regio iT GmbH, Partner für Kommunen und Betreiber einer Vielzahl von kommunalen IT-Lösungen, ist es zukünftig möglich, Rechnungen und Gebühren von städtischen Behörden online oder absehbar auch über das Smartphone zu begleichen – die Zahlung erfolgt sicher, schnell und einfach über den Bezahlanbieter PayPal.

Das birgt sowohl für die Kunden als auch für die Verwaltungsbehörden enorme Vorteile: Ein einmalig angelegtes, kostenloses PayPal-Konto bietet den Kunden Sicherheit bei der Bezahlung ihrer Gebühren. Bei jedem weiteren Bezahlvorgang genügt die Identifikation per E-Mail-Adresse und persönlichem Kennwort. Mit PayPal entfällt somit das Eintippen langer Kreditkartennummern; die Daten von Überweisungsträgern müssen nicht übertragen werden, und auch die Suche nach der TAN-Liste ist nicht nötig.

Das erwartete eGovernment-Gesetz verfolgt das Ziel, alle wichtigen Verwaltungsleistungen auch über die Internet-Portale der Länder und Kommunen anzubieten. Als Ergänzung des Angebots vor Ort und als Serviceerweiterung wollen Staat und Kommunen den Bürgern Zugang zu den Serviceleistungen der öffentlichen Verwaltung bieten.

Zukünftig können Bürger verstärkt Transaktionen ohne Medienbruch jederzeit bequem von zu Hause oder unterwegs mit dem Smartphone erledigen, wodurch zeitaufwändige Behördengänge mit langen Warteschlangen am Zahlschalter entfallen. Auch die Behörden werden durch eGovernment mit integrierten ePaymentlösungen entlastet. Zudem übernimmt der Bezahlanbieter PayPal bislang von den Kommunen getragene Ausfallrisiken im Bereich der Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen.

„Im Rahmen des kommenden eGovernment-Gesetzes müssen die kommunalen Behörden ein sicheres ePayment-Verfahren anbieten“, erläutert Jürgen Kouhl, Centerleiter Vertrieb & Kaufmännischer Service bei regio iT. „Der Mehrwert eines eGovernment-Angebotes sowohl für den Bürger als auch für die Verwaltung ist davon abhängig, dass der gesamte Leistungsprozess durchgängig elektronisch und dabei mit einem hohen Sicherheitsstandard umgesetzt wird. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir den Verwaltungen, die bereits zu unseren Kunden gehören, mit PayPal schon jetzt ein so zuverlässiges und vor allem sicheres Online-Bezahlverfahren anbieten können. Gemeinsam mit PayPal werden wir unseren Kundenstamm, zu dem Städte wie Hamburg oder Aachen zählen, weiter ausbauen.“

Die Verträge werden direkt zwischen den teilnehmenden Gemeinden und PayPal geschlossen, regio iT tritt als Lösungsanbieter und Integrationspartner auf.

„Nicht nur im Online-Handel, auch im Bereich des eGovernment entscheidet der problemlose Ablauf der Zahlungsabwicklung über den Erfolg eines Angebots. Zusammen mit regio iT können wir uns nun auch als Top-Partner für den öffentlichen Sektor positionieren“, so Boris Wolter, Ansprechpartner für den öffentlichen Sektor bei PayPal. „In Deutschland verfügt PayPal bereits über 12 Millionen aktive Kundenkonten. Dank regio iT können wir unseren Kunden Gebührenzahlungen bei den Stadtverwaltungen und städtischen Unternehmen anbieten. Die Sicherheit der persönlichen Daten liegt uns dabei genauso am Herzen wie ein reibungsloser Bezahlvorgang. Um das zu gewährleisten, arbeiten wir mit modernsten Sicherheitstechniken. Darüber hinaus bestätigt der TÜV die Sicherheit von PayPal.“

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Wer Gutes tut und an gemeinnützige Organisationen spendet, wird vom Fiskus dafür belohnt. Um aber Spenden steuermindernd geltend machen zu können, ist grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung des Spendenempfängers erforderlich. Der genaue Inhalt dieser Zuwendungsbestätigung wird von der Finanzverwaltung vorgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen gibt es hiervon bei Spenden bis zu 200 Euro unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme: Hier genügt als Zuwendungsnachweis dann auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, aus der Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sind.

Zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die auch über ihre Internetseite um Spenden bitten, haben neben dem Weg der herkömmlichen Überweisung oder der Lastschrifteinzugsermächtigung auch die Möglichkeit eingerichtet, Spenden über das Online-Bezahlsystem PayPal zu leisten. In diesem Verfahren wird nicht direkt das Bankkonto des Spenders belastet, sondern er erhält vielmehr von PayPal periodisch über die Zahlungen, die über das System abgewickelt werden, eine Art Kontoauszug. Aus diesem lassen sich auch die Summe und der Empfänger der Spende ersehen.

„Ungünstig für den Spender: Die Finanzverwaltung erkennt diesen Abrechnungsausdruck von PayPal ausdrücklich nicht als vereinfachten Zuwendungsnachweis an“ warnt Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Jörg Sauer von Ebner Stolz Mönning Bachem in Stuttgart. Dies ergibt sich aus einer Verfügung der Landesfinanzdirektion Thüringen vom 24.9.2012 (Az. S 2223 A - 111 - A 3.15). Begründet wird die Auffassung damit, dass bei Zuwendungen über PayPal der tatsächliche Zugang bei den gemeinnützigen Organisationen nicht gewährleistet werden kann. Ob dieser Einwand berechtigt ist, sei dahingestellt. Fakt ist: Um die Spende steuerlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können, so Dr. Sauer, muss bei Zahlung über PayPal bei der gemeinnützigen Organisation eine herkömmliche Spendenbescheinigung angefordert werden.

Quelle: Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem

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