Recht & Gesetz

Wie die Bild berichtet, wurde einem eBay Käufer sein Schnäppchen zum Verhängnis.
Er hatte bei eBay ein Multifunktionslenkrad in Originalverpackung für seinen Skoda Octavia für 306 Euro ersteigert. Der reguläre Verkaufspreis beim Händler liegt bei 1044 Euro.
Ein Jahr später meldete sich die Polizei bei ihm und teilte ihm mit, dass das Lenkrad in Portugal gestohlen worden sei.
Er musste das Lenkrad selbstverständlich ausbauen und zurückgeben - viel schlimmer aber ist, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei einleitete, der ahnungslose Käufer nun 1200 Euro zahlen muss und sogar als vorbestraft gilt!
eBay Sprecherin Maike Fuest rät den eBay Kunden: „Wenn der Verdacht einer Hehlerei besteht, empfehlen wir daher, unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren. Nutzer des eBay-Marktplatzes können sich insbesondere dadurch schützen, dass sie bei Angeboten, deren 'Preis zu gut ist, um wahr zu sein', beim Anbieter nachfragen, wie dieser Preis zustande kommt. Wenn der Verkäufer keine schlüssige Erklärung abgeben kann, empfiehlt es sich vorsichtig zu sein und gegebenenfalls vom Kauf Abstand zu nehmen."

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Um weitere Hinweise bittet die Oranienburger Kriminalpolizei für ihre Ermittlungen zu Internet-Betrügereien durch ein Pärchen im Sommer 2011. Die Mittdreißiger, die sich im Juni/Juli für mehrere Wochen unter den Namen Madina Alikulova, geboren am 11.03.1976, sowie Sebastian Polesku, geboren am 03.04.1972, im Ortsteil Bergfelde eingemietet hatten, stehen im Verdacht, mittels manipulierter Online-Zugänge Kunden von Internet-Auktionshäusern geprellt zu haben. Mehr als 130 fingierte Angebote sind der Polizei bisher bekannt. Der Schaden beträgt etwa 35.000 Euro. Die Behörden des Heimatlandes des Pärchens (Rumänien) haben die angegebenen Identitäten als gefälscht eingestuft.

Die Polizei hatte bereits im Dezember 2012 mit Fotos nach den mutmaßlichen Betrügern gesucht. Neuere Ermittlungen ergaben nun, dass der männliche Verdächtige vermutlich nicht die auf dem damals veröffentlichten Foto abgebildete Person ist. Dagegen wurde die Frau, welche sich als Madina Alikulova ausgegeben hat, als die auf dem Passfoto (rechts oben) Abgebildete bestätigt. Weiter wurde zwischenzeitlich bekannt, dass der größte Teil der Barabhebungen von den Konten der Verdächtigen in einer Bankfiliale am Helene-Weigel-Platz in Berlin Marzahn, nahe dem S-Bahnhof Springpfuhl vorgenommen wurde. Die Ermittler gehen daher davon aus, dass die Verdächtigen Bezüge in die umliegenden Wohngebiete haben oder hatten.

Die Polizei bittet um Mithilfe:

- Wer kennt Personen, die sich als die rumänischen Staatsbürger Madina Alikulova und Sebastian Polesku ausgeben?
- Wer kennt die Frau auf dem Foto?
- Wer kann Hinweise auf die tatsächliche Identität der Personen oder ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort geben?
- Wer hat weitere Hinweise auf die betrügerischen Machenschaften des Pärchens oder wurde möglicherweise selbst Opfer ihres Treibens?

Sachdienliche Informationen nehmen die Polizei in Oranienburg, Telefon 0 33 01 / 85 10 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Viele Verbraucher bevorzugen bei der Suche und dem Kauf von Weihnachtsgeschenken das Internet. Kein Wunder: Überfüllte Geschäfte und lange Schlangen an den Kassen lassen sich so vermeiden. Damit die Geschenke auch rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen, sollten die Verbraucher sich in jedem Shop genau über die Lieferfristen informieren, denn diese können von Shop zu Shop variieren. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht, gibt Tipps für das Shoppen im Netz.

Gibt es eine bestimmte Vorgabe bei den Lieferfristen?

Nein. Allerdings muss der Online-Shop auf seiner Website Angaben zu den Lieferzeiten machen. Gibt der Händler keine Lieferzeiten an, kann der Käufer davon ausgehen, dass die bestellte Ware innerhalb von zwei bis fünf Tagen bei ihm eintrifft.

Was ist zu tun, wenn das Paket unterwegs verloren geht?

Der Händler ist nicht verpflichtet, die Ware erneut zu liefern, wenn er die Sendung abgeschickt hat, diese aber auf dem Transportweg verloren geht. Er muss dem Käufer aber den Kaufpreis zurückerstatten, wenn der bereits gezahlt hat. Dies gilt auch für Fälle, in denen etwa der Paketzusteller das Paket vor die Tür des Käufers legt und es von dort gestohlen wird.

Angenommen, die gekaufte Ware gefällt dem Verbraucher nicht. Kann er sie zurückschicken?

Grundsätzlich hat der Online-Shopper ab Lieferung der Ware ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In diesem Zeitraum kann der Verbraucher den Kauf etwa mit einer E-Mail widerrufen und die Ware zurücksenden. Übrigens: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur bei Online-Käufen und Haustürgeschäften. Wenn ein Geschäft in der Innenstadt die Möglichkeit zum Umtausch anbietet, so geschieht das nur aus Kulanz.

Online-Shops liegen mit garantierten Lieferfristen deutlich über den Erwartungen der Käufer

Laut aktueller Umfrage des ECC-Konjunkturindex garantieren mehr als die Hälfte (51,9 Prozent) aller befragten Online-Händler eine rechtzeitige Zustellung der Weihnachtseinkäufe bis Heiligabend, wenn die Bestellung bis drei Tage vor dem Fest oder sogar erst am 23.12. eingeht. Damit liegt der Online-Handel deutlich über den Erwartungen der Online-Shopper. Diese gaben mit überwiegender Mehrheit (knapp 70 Prozent) an, nicht erst kurz vor Weihnachten, sondern meist im Laufe des Dezembers oder bis eine Woche vorher online Geschenke zu ordern. Der ECC-Konjunkturindex wird regelmäßig vom E-Commerce-Center Handel in Zusammenarbeit mit Trusted Shops und Tradoria durchgeführt.

Augen auf beim Geschenke-Shopping. Denn wer Präsente gerne schon Anfang Dezember einkauft, um dem Last-Minute-Shopping-Stress zu umgehen, sollte einen Blick auf die Umtauschfristen werfen. Schließlich kann es immer mal sein, dass etwas nicht passt, nicht gefällt oder doppelt verschenkt wurde. Um dann nicht auf dem Geschenk sitzen zu bleiben, sollten Verbraucher sich vor dem Kauf über Umtauschfristen informieren. Was viele nicht wissen: Umtausch im Einzelhandel ist reine Kulanz der Läden. Die Geschäfte sind nicht per Gesetz dazu verpflichtet, gekaufte Ware zurückzunehmen. Im Internet gibt es zwar kein generelles Umtauschrecht, jedoch ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht.

Das Widerrufs- und Rückgaberecht beim Online-Shopping ist jeweils auf 14 Tage befristet. Wann diese Frist beginnt, ist von zwei Faktoren abhängig: Zum einen beginnt sie erst, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Hat der Verbraucher eine Dienstleistung über das Internet gekauft, beginnt die Frist, sobald der Vertrag geschlossen wurde. „Zum anderen muss der Händler seine Informationspflicht erfüllen, damit die Frist beginnen kann. Das bedeutet, er muss den Verbraucher auf sein Widerrufs- oder Rückgaberecht hinweisen. Dies muss per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen“, erläutert Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht.

Hat der Verbraucher die Geschenke online bestellt und bezahlt und möchte die Bestellung widerrufen, so trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Verkäufer die Kosten zum Teil auf den Verbraucher abwälzen. Hierfür ist eine entsprechende AGB-Klausel notwendig. „Ist die Ware teurer als 40 Euro und hat der Verbraucher den Kaufpreis noch nicht gezahlt, als die Bestellung widerrufen wurde, muss der Käufer die Rücksendekosten übernehmen. Hat der Händler dagegen etwas anderes geschickt, als vom Verbraucher bestellt wurde, muss der Käufer keine Rücksendekosten zahlen“, so Dr. Föhlisch.

Wenn der Käufer das Geld an den Händler bereits gezahlt hat, so ist dieser dazu verpflichtet, die gezahlte Summe innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten. Voraussetzung: Der Käufer macht innerhalb der ersten 14 Tage von seinem Widerrufs- und/oder Rückgaberecht Gebrauch. Gibt es dabei Probleme, kann der Trusted Shops Käuferschutz helfen. „Den Trusted Shops Käuferschutz bietet jeder Online-Händler an, dessen Shop mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist“, so Dr. Föhlisch. Den Käuferschutz kann der Verbraucher in Anspruch nehmen, wenn er im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberechtes die bestellte Ware fristgerecht zum Online-Shop zurücksendet, der Verkäufer den Kaufpreis jedoch nicht fristgerecht erstattet.

Aktuelle eBay News Mitteilung:
Basierend auf der aktuellen Rechtsprechung möchten wir darauf hinweisen, dass Sie als gewerblicher Verkäufer von Grundpreisangaben-pflichtigen Produkten dazu verpflichtet sind, den Grundpreis Ihres Artikels prominent anzugeben.

Dies können Sie momentan innerhalb der Artikelbezeichnung (Titel) bzw. im Untertitel angeben. Eine Angabe des Grundpreises nur in der Artikelbeschreibung reicht nicht aus. So stellen Sie sicher, dass Sie den Anforderungen der Preisangabenverordnung in Bezug auf die Anzeige der Grundpreise entsprechen.

Ein Beispiel: Sie können 10 kg Waschpulver für einen Verkaufspreis von 10 Euro als Artikel einstellen. Der Grundpreis wäre dann 1 Euro pro Kilo.

Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung, um Ihnen diesen Prozess in der nahen Zukunft einfacher zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie im Rechtsportal.

Afterbuy gibt den Kunden folgenden Tipp:
Bis eBay die technische Lösung bereitstellt, bietet Afterbuy die Möglichkeit, innerhalb der Artikelbezeichnung (Titel) bzw. im Untertitel diese Angaben als Variable anzulegen. Produktpreisänderungen werden somit direkt übernommen. Es müssen lediglich die Punkte Titel/Untertitel mit eBay synchronisiert werden.
Ein Beispiel für die Angabe des Grundpreises wäre:
"Grundabgabepreis: <-GrundPreis-> Euro pro kg"
Hierbei enthält die Variable <-GrundPreis-> lediglich den Preis ohne Währung. Die Einheit (hier "kg") sollte ebenfalls an das Produkt angepasst werden.

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