Fundstücke

Um weitere Hinweise bittet die Oranienburger Kriminalpolizei für ihre Ermittlungen zu Internet-Betrügereien durch ein Pärchen im Sommer 2011. Die Mittdreißiger, die sich im Juni/Juli für mehrere Wochen unter den Namen Madina Alikulova, geboren am 11.03.1976, sowie Sebastian Polesku, geboren am 03.04.1972, im Ortsteil Bergfelde eingemietet hatten, stehen im Verdacht, mittels manipulierter Online-Zugänge Kunden von Internet-Auktionshäusern geprellt zu haben. Mehr als 130 fingierte Angebote sind der Polizei bisher bekannt. Der Schaden beträgt etwa 35.000 Euro. Die Behörden des Heimatlandes des Pärchens (Rumänien) haben die angegebenen Identitäten als gefälscht eingestuft.

Die Polizei hatte bereits im Dezember 2012 mit Fotos nach den mutmaßlichen Betrügern gesucht. Neuere Ermittlungen ergaben nun, dass der männliche Verdächtige vermutlich nicht die auf dem damals veröffentlichten Foto abgebildete Person ist. Dagegen wurde die Frau, welche sich als Madina Alikulova ausgegeben hat, als die auf dem Passfoto (rechts oben) Abgebildete bestätigt. Weiter wurde zwischenzeitlich bekannt, dass der größte Teil der Barabhebungen von den Konten der Verdächtigen in einer Bankfiliale am Helene-Weigel-Platz in Berlin Marzahn, nahe dem S-Bahnhof Springpfuhl vorgenommen wurde. Die Ermittler gehen daher davon aus, dass die Verdächtigen Bezüge in die umliegenden Wohngebiete haben oder hatten.

Die Polizei bittet um Mithilfe:

- Wer kennt Personen, die sich als die rumänischen Staatsbürger Madina Alikulova und Sebastian Polesku ausgeben?
- Wer kennt die Frau auf dem Foto?
- Wer kann Hinweise auf die tatsächliche Identität der Personen oder ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort geben?
- Wer hat weitere Hinweise auf die betrügerischen Machenschaften des Pärchens oder wurde möglicherweise selbst Opfer ihres Treibens?

Sachdienliche Informationen nehmen die Polizei in Oranienburg, Telefon 0 33 01 / 85 10 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Gute Kundenbewertungen sind nicht nur bei eBay von existenzieller Bedeutung und nicht selten müssen Anwälte oder gar Gerichte bemüht werden, um abschließend zu klären, ob eine negative Bewertung gerechtfertigt gewesen ist.
Wie sehr sich Verkäufer in ihrer Ehre verletzt fühlen, wenn ein Kunde eine negative Bewertung ins Netz stellt - und vor allem welche Konsequenzen daraus entstehen können, zeigt der aktuelle Fall eines Pizzabestellers, der beleidigt, bespuckt und schließlich über Stunden eingesperrt wurde, weil er im Netz eine negative Bewertung hinterlassen hatte.
Der Kunde litt nach dem Verzehr der Pizza an einem Brechdurchfall und ließ die Netzgemeinde mit seiner vernichtenden Kritik an dem Pizzadienst an seinem Leid teilhaben.
Bei dem Pizzabäcker brannten darauf die Sicherungen durch.
In Mafia-Manie entführte er den Kunden, sperrte ihn stundenlang in einen Lagerraum ein und verlangte 800 Euro Schadenersatz für die durch seine Bewertung rückläufigen Bestellungen.
Ein Fluchtversuch scheiterte und erst als der geschädigte Kunde versprach das geforderte Geld zu besorgen ließ man ihn frei.
Auch diese Bewertungs-Arie landete vor Gericht.
Der Pizzabäcker wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Ein an der Freiheitsberaubung beteiligter Mitarbeiter erhielt eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Quelle: HNA

Cyber-Betrüger versuchen aktuell bundesweit massiv, auf Onlineverkaufsplattformen (hier www.quoka.de) Kunden für hochwertige Elektronikartikel (Ipad II) zu gewinnen.

Die Cyber-Betrüger gehen dabei wie folgt vor: Das günstige Angebot weckt die Vorstellung beim Interessenten, ein "Schnäppchen" machen zu können. Vertrauen beim Kaufinteressenten wird erzeugt, indem die Betrüger vortäuschen, seriöse "Polizeibeamte" zu sein. Als Beweis werden den potentiellen Käufern Kopien von Dienstausweisen via Email übersandt. Was der Kunde nicht ahnt: die Dokumente sind verfälscht bzw. werden unberechtigt genutzt!

Später teilt der Cyber-Betrüger mit, dass es gerade leider Probleme mit seinem Girokonto habe, daher solle man den Kaufpreis an seine Schwester überweisen oder die Ware in Sylt abholen.

So motiviert überweist der Kunde, welcher nicht extra nach Sylt fahren kann, sein Geld auf ein deutsches Girokonto - die Warenlieferung bleibt jedoch aus.

Dies ist so, da die Onlinebetrüger bundesweit eine Vielzahl von Finanzagenten angeworben haben, welche den Tätern Ihr Girokonto für Zahlungseingänge zur Verfügung gestellt haben. Die Finanzagenten leiten die Zahlungseingänge dann nach Abzug von 10 % via Geldtransferunternehmen (z.B. Western Union) an Geldempfänger im Ausland weiter.

Eine Finanzagentin der Cyber-Betrüger konnte durch die Göttinger Polizei (Abteilung Cybercrime 3.2 K) lokalisiert werden - die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen die Frau hat das LKA Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Ermittlungen wegen Geldwäsche laufen außerdem aktuell bei den Landeskriminalämtern NRW, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin.

Da die Betrüger äußerst professionell agieren und immer noch "aktiv" sind, rät die Polizei zu besonderer Vorsicht und empfiehlt:

1. Aufmerksam bleiben, auch bei vermeintlichen Schnäppchen.
2. Im Internet kann man nie sicher sein mit wem man es zu tun hat,
nicht von Ausweisen beeindrucken lassen, diese können gefälscht
sein.
3. Zahlungen nur im Austausch gegen die Ware leisten (abholen
falls möglich)
4. Nicht auf Girokonten dritter Personen überweisen (Verkäufer und
Zahlungsempfänger müssen identisch sein!)
4. Identität des Verkäufers überprüfen - z.B. via Telefonrückruf.
5. Über den Verkäufer im Internet informieren - "googeln".

Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizeidirektion Göttingen

Die Bayerische Polizei warnt:
In den letzten Tagen wurde bekannt, dass vor und vermutlich auch während der Weihnachtszeit wieder verstärkt Zeitungs- und Internetanzeigen durch unbekannte Täter geschalten werden, bei denen sogenannte Ebay-Warenagenten oder Finanzagenten gesucht werden.

Dabei sollen die Interessenten zum Beispiel für einen Nebenverdienst ihren Ebay-Account und ihr Bankkonto zur Verfügung stellen, um Transaktionsgelder aus vermeintlichen Verkäufen dieser Firmen ins Ausland weiterzuleiten. Die Waren existieren aber in Wirklichkeit nicht.
Die Anwerbefirmennamen sind zum Teil frei erfunden bzw. es werden bestehende Firmennamen missbräuchlich verwendet. Der Kontakt zu den Interessenten erfolgt zumeist über Emails, wobei sogar fiktive Arbeitsverträge mit Provisionsversprechen von bis zu 20 Prozent des Umsatzes versendet werden.
Es wird dringend abgeraten, solche Lockangebote über Nebenverdienstmöglichkeiten anzunehmen und keinerlei persönlichen Ebayaccounts oder Bankkonten zur Verfügung zu stellen, da hier der Straftatbestand der Geldwäsche in Betracht kommt. Eine beliebte Betrugsmasche in diesem Zusammenhang sind auch Anwerbungen von sogenannten „Produkttestern“. Auch hier wird unter einem Vorwand der Angeworbene schließlich dazu veranlasst, eingehende Geldbeträge von seinem Konto mittels anonymer Bezahlmethoden wie Ukash, Paysafecards oder per Western Union bzw. MoneyGram weiterzuleiten. Eine Täterermittlung ist in diesen Fällen wegen der Verschleierung des Geldtransfers kaum möglich.

Das Thema ist leider immer wieder aktuell und die Warnung gilt nicht nur für Bayern und nicht nur in der Weihnachtszeit!

Viele Verbraucher bevorzugen bei der Suche und dem Kauf von Weihnachtsgeschenken das Internet. Kein Wunder: Überfüllte Geschäfte und lange Schlangen an den Kassen lassen sich so vermeiden. Damit die Geschenke auch rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen, sollten die Verbraucher sich in jedem Shop genau über die Lieferfristen informieren, denn diese können von Shop zu Shop variieren. Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops und Experte für Verbraucherrecht, gibt Tipps für das Shoppen im Netz.

Gibt es eine bestimmte Vorgabe bei den Lieferfristen?

Nein. Allerdings muss der Online-Shop auf seiner Website Angaben zu den Lieferzeiten machen. Gibt der Händler keine Lieferzeiten an, kann der Käufer davon ausgehen, dass die bestellte Ware innerhalb von zwei bis fünf Tagen bei ihm eintrifft.

Was ist zu tun, wenn das Paket unterwegs verloren geht?

Der Händler ist nicht verpflichtet, die Ware erneut zu liefern, wenn er die Sendung abgeschickt hat, diese aber auf dem Transportweg verloren geht. Er muss dem Käufer aber den Kaufpreis zurückerstatten, wenn der bereits gezahlt hat. Dies gilt auch für Fälle, in denen etwa der Paketzusteller das Paket vor die Tür des Käufers legt und es von dort gestohlen wird.

Angenommen, die gekaufte Ware gefällt dem Verbraucher nicht. Kann er sie zurückschicken?

Grundsätzlich hat der Online-Shopper ab Lieferung der Ware ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In diesem Zeitraum kann der Verbraucher den Kauf etwa mit einer E-Mail widerrufen und die Ware zurücksenden. Übrigens: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur bei Online-Käufen und Haustürgeschäften. Wenn ein Geschäft in der Innenstadt die Möglichkeit zum Umtausch anbietet, so geschieht das nur aus Kulanz.

Online-Shops liegen mit garantierten Lieferfristen deutlich über den Erwartungen der Käufer

Laut aktueller Umfrage des ECC-Konjunkturindex garantieren mehr als die Hälfte (51,9 Prozent) aller befragten Online-Händler eine rechtzeitige Zustellung der Weihnachtseinkäufe bis Heiligabend, wenn die Bestellung bis drei Tage vor dem Fest oder sogar erst am 23.12. eingeht. Damit liegt der Online-Handel deutlich über den Erwartungen der Online-Shopper. Diese gaben mit überwiegender Mehrheit (knapp 70 Prozent) an, nicht erst kurz vor Weihnachten, sondern meist im Laufe des Dezembers oder bis eine Woche vorher online Geschenke zu ordern. Der ECC-Konjunkturindex wird regelmäßig vom E-Commerce-Center Handel in Zusammenarbeit mit Trusted Shops und Tradoria durchgeführt.

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