Amazon

Eine recht ungewöhnliche Amazon Kaufabwicklung erleben Kunden, die eines der bei Amazon angebotenen Harry Potter Kindle Books in englischer Sprache wie z.B. Harry Potter and the Philosopher's Stone kaufen wollen.
Der Checkout läuft nicht wie üblich über Amazon, sondern über die Drittanbieter-Website "Pottermore", auf der der Kunde ein eigenes Konto einrichten muss, um seine über Amazon angestoßene Bestellung dann endgültig abschließen zu können.
Die Bezahlung auf "Pottermore" kann sowohl über Amazon Payments, als auch über verschiedene Kreditkarten erfolgen.
Auch der Download des Kindle Books erfolgt über Pottermore und nicht über Amazon. Natürlich können die Geschichten sowohl auf dem Kindle, als auch auf den gratis Kindle Lese-Apps von Amazon gelesen werden.

Das kann natürlich eine Ausnahme sein, weil J.K. Rowling ihre Kindle Books vielleicht exklusiv auf ihrer eigenen Webseite verkaufen möchte und Amazon über diesen Umweg sowohl die Kindle Books listen, als auch möglicherweise durch ein Provisionsmodell an den Umsätzen partizipieren kann - es kann aber auch sein, dass Amazon den Checkout über eine Drittanbieter-Website grundsätzlich testet.

Möglicherweise unterscheidet Amazon bei den Rezensionen schon länger zwischen Rezensionen, bei denen bestätigt wird, dass der Artikel tatsächlich auch über Amazon gekauft wurde und den Rezensionen, bei denen kein nachvollziehbarer Verkauf über Amazon stattgefunden hat.
Mir ist das jetzt zum ersten Mal bei meinem neuen Buch aufgefallen, dass es zwei Arten von Rezensionen bei Amazon gibt: Die, die den Hinweis tragen "Von Amazon bestätigter Kauf"

Von Amazon bestätigter Kauf

und die, bei denen dieser Hinweis fehlt - ein Kauf also nicht von Amazon bestätigt werden kann.
Grundsätzlich ist das eine positive Unterscheidung, obwohl vermutlich viele Käufer nach der durchschnittlichen Bewertung gehen und sich nicht die einzelnen Rezensionen ansehen werden.

Bei Amazon fand ich es bisher zunehmend störend, dass ich bei den Rezensionen nicht nachvollziehen kann, wer sie warum abgegeben hat.
So können Verkäufer die eigenen Rezensionen positiv verfälschen, aber auch Mitbewerber negative Rezensionen schreiben.
Die Unterscheidung zwischen tatsächlichen Käufern, die das Produkt wirklich aus Kundensicht beurteilen können, finde ich schon einmal sehr positiv, auch wenn natürlich ein Mißbrauch - sowohl im positiven als auch im negativen Sinn - hier nicht ausgeschlossen werden kann.
Aber die Möglichkeiten positive oder negative Fantasierezensionen zu schreiben werden damit ein wenig eingeschränkt und das gefällt mir.

Wie kann ich meine Rezensionen als "bestätigter Kauf" anzeigen lassen?

Im Moment scheint es noch etwas kompliziert zu sein, der eigenen Rezension den Zusatz "von Amazon bestätigter Kauf" hinzuzufügen.
Ich habe einen Artikel, den ich bei Amazon gekauft habe, rezensiert, doch der Zusatz wurde nicht eingeblendet und ich hatte auch keine Möglichkeit etwas anzuwählen.
Dann habe ich die Rezension bearbeitet und plötzlich konnte ich in der Überarbeitungsmaske am Ende der Rezension die Option anwählen, dass der Kauf von Amazon bestätigt wurde.

Im ersten Anlauf fehlte dies Option.
Jetzt jedoch ist die Option in meinem " Amazon-Rezensionskonto" hinterlegt, denn bei jeder weiteren Rezension die ich nun abgeben möchte, ist das Häkchen bereits gesetzt.

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Amazon.de startet heute Amazon Student (www.amazon.de/student) – ein neues Programm für Studenten mit vielen Vorteilen. Studenten, die sich für das Programm anmelden, erhalten im ersten Jahr eine kostenfreie Amazon Prime-Mitgliedschaft (www.amazon.de/prime) im Wert von 29 Euro für die unbegrenzte Nutzung des Premiumversandes mit kostenloser Lieferung bereits am nächsten Tag. Ab dem zweiten Jahr erhalten Amazon Student-Mitglieder einen Rabatt von fast 50 Prozent auf die reguläre Prime-Mitgliedschaft für die nächsten vier Jahre – sie zahlen nur 15 Euro statt der regulären 29 Euro pro Jahr.

Amazon Student-Mitglieder erhalten zusätzlich einen um 20 Prozent erhöhten Eintauschwert für Produkte, die sie bei Amazon Trade-In eintauschen. Tauscht ein Mitglied zum Beispiel ein Videospiel mit einem Eintauschwert von 10 Euro ein, so ergibt sich ein zusätzlicher Gutschein in Höhe von zwei Euro. Mit dem Service Trade-In (www.amazon.de/tradein) können Kunden gebrauchte Bücher und Videospiele einschicken und im Gegenzug dafür Amazon.de-Gutscheine erhalten. Die Gutscheine können nicht nur für Bücher und Videospiele eingelöst werden, sondern sind für Millionen von Produkten aus derzeit 25 Produktkategorien gültig.

„Beim Einkauf wollen Studenten Zeit und Geld sparen. Sei es ein Laptop, Lehrbuch, Smartphone, Videospiel oder Snacks für die nächste Uni-Party – die Anschaffungen sollten das Studentenbudget schonen und schnell geliefert werden“, sagt Ralf Kleber, Geschäftsführer der Amazon.de GmbH. „Und mit dem Studentenbonus für Trade-In erhöht sich der Erlös bei jedem Tausch noch um 20 Prozent.“

Die Anmeldung zum Student-Programm ist kostenfrei, schnell und unkompliziert: Studenten melden sich mit ihrer Universitäts-E-Mailadresse an und können dann sofort auf Shoppingtour gehen. Die Mitgliedschaft kann zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten und Fristen gekündigt werden.

Weitere Informationen sowie Anmeldung zum Student Programm unter http://www.amazon.de/gp/student/signup/info

Das Landgericht Berlin hat heute entschieden, dass Amazon Aktionsangebote am Cyber Monday mindestens während des ersten Viertels des Angebotszeitraums in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stehen müssen (Az. 91 O 27/11).
Läuft also ein Cyber Monday Angebot zwei Stunden lang, muss Amazon dafür sorgen, dass die Angebote wenigstens für eine halbe Stunde vorrätig sind.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), weil viele Amazon Kunden sich nach dem Cyber Monday 2010 beschwert hatten, dass die Angebote bereits nach wenigen Sekunden ausverkauft waren.
Viele Amazon Kunden verärgert – Cyber Monday Produkte teilweise schon nach Sekunden ausverkauft.
2010 hatte Amazon den ersten Cyber Monday veranstaltet und in der Tat ging es chaotisch zu.
2011 hatte Amazon jedoch aus den Fehlern bereits gelernt und die Angebote waren deutlich länger vorrätig als 2010.
2012 kann dann also für Käufer nur noch besser werden!
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und bisher ist nicht bekannt, ob Amazon dagegen angehen wird.

Der Onlinehändler Amazon hat sich gegen eine umfassende Überprüfung seiner Händler durch die Steuerbehörden gewehrt. Das Unternehmen hat laut einem Spiegel-Bericht gegen ein Sammelauskunftsersuchen der Steueraufsicht Niedersachsen beim Finanzgericht Niedersachsen geklagt und gewann in erster Instanz. Das Gericht bestätigte auf pressetext-Nachfrage, dass am vergangenen Donnerstag eine Verhandlung dazu stattgefunden hat. "Das Urteil wurde noch nicht an die Beteiligten zugestellt", so ein Sprecher.

Datenschutzbedenken zurückgewiesen

Dem Bericht zufolge haben Steuerfahnder von Amazon eine Liste aller Anbieter auf dem sogenannten Marketplace, deren Jahresumsätze über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro liegen, gefordert. Doch nicht genug: Die Behörden wollten auch noch eine detaillierte Auflistung aller Kauf- und Abrechnungsvorgänge, darunter die Art der verkauften Gegenstände, die monatlichen Umsätze und Gesamteinnahmen, eine Aufstellung der Zuschüsse und Gebühren und die den Händlern letztlich von Amazon gutgeschriebenen Beträge. Der Fiskus versprach sich von der Auskunft Steuernachforderungen in Millionenhöhe, Datenschutzbedenken wurden zurückgewiesen.

Der Onlinehändler klagte und bekam Recht. Laut dem Bericht begründet das Gericht das Urteil zugunsten Amazons damit, dass die Händlerdaten nicht in Deutschland, sondern bei der Konzernmutter in Luxemburg liegen, daher darf die Steuerfahndung nicht an die Daten heran. Expertenschätzungen zufolge bieten fast 40.000 Online-Händler ihre Ware über Amazon an.

Bundesfinanzhof entscheidet

Der Ball liegt nun bei der nächsten Instanz, dem Bundesfinanzhof. Dieser kann die eigentliche Frage um die Zulässigkeit der Sammelauskünfte in nächster Instanz entscheiden. "Das Thema hat bereits im Vorfeld viel Staub aufgewirbelt. Ich gehe davon aus, dass Berufung gegen das Urteil eingelegt wird", so der Sprecher des Finanzgerichts Niedersachsen gegenüber pressetext.

Quelle: Pressetext

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