Posted on Mai 06th, 2013 in
Allgemein
Der Händlerbund, Europas größter Onlinehandelsverband, geht eine strategische Partnerschaft mit giropay, dem Online-Bezahlverfahren von über 1.500 Banken und Sparkassen, ein. Der Händlerbund bietet seinen Mitgliedern abmahnsichere Rechtstexte und Rechtsberatung für einen erfolgreichen Handel. Mit der Partnerschaft bieten Händlerbund und giropay ein Leistungspaket, das den Handel für Käufer noch attraktiver macht.
„giropay ist ein Bezahlsystem, das speziell an die Anforderungen des E-Commerce angepasst wurde, und somit optimal zum Händlerbund passt“, erklärt Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender vom Händlerbund.
Sowohl die Händlerbund-Mitglieder als auch die giropay-Kunden profitieren von der Kooperation. Mit giropay können Online-Händler ihren Kunden mehr Sicherheit bei Online-Überweisungen bieten, denn die Überweisungen werden durch giropay in der sicheren Online-Umgebung ihrer Bank oder Sparkasse getätigt. Der Händlerbund steuert stets aktuelle Rechtstexte wie zum Beispiel Impressum, AGBs und Widerrufsrecht bei und leistet seinerseits einen Beitrag für mehr Vertrauen im Internet.
giropay bietet sowohl Käufern als auch Händlern maximale Sicherheit
Käufer zahlen mit giropay einfach und vor allem sicher mittels PIN oder TAN über ihr vertrautes Online-Banking bei ihrer Bank oder Sparkasse. Händler erhalten nach erfolgreicher Überweisung eine Zahlungsgarantie von der Bank des Käufers und haben so kein Zahlungsausfallrisiko.
Besondere Konditionen für Händlerbund-Mitglieder und giropay-Händler
Durch die Kooperation mit dem giropay-Vertragspartner GiroSolution ist der Händlerbund in der Lage, seinen Mitgliedern das Online-Bezahlverfahren zu besonders attraktiven Konditionen anzubieten. Mitglieder des Händlerbunds sparen bis zu 20% der Transaktionskosten, Einrichtungs- und Monatsgebühren gegenüber der Normalkondition der GiroSolution.
Im Gegenzug erhalten Händler, die giropay als Bezahlverfahren anbieten, die ersten zwei Monate der Mitgliedschaft in allen Leistungspaketen des Händlerbundes kostenfrei. Je nach gewähltem Paket enthalten die Leistungen eine umfassende rechtliche Prüfung der Internetpräsenz, die individuelle Erstellung und ein regelmäßiges Update aller notwendigen Rechtstexte, inklusive AGB, Impressum und Datenschutzerklärung mit Haftungsübernahmegarantie und einen kostenfreien Inkassoservice.
Joerg Schwitalla, Geschäftsführer der giropay GmbH freut sich über die Kooperation: „Die Themen sichere Bezahlung und abmahnsichere Rechtstexte sind bei Online-Händlern ausschlaggebend für ein erfolgreiches Geschäft. Deshalb ist die Partnerschaft gerade für Online-Händler so profitabel.“
Über den Händlerbund
Der Händlerbund mit Sitz in Leipzig ist mit 22.000 geprüften Onlinepräsenzen der größte Onlinehandelsverband Europas und einer der führenden Anbieter von Rechtstexten im Internet. Über die Förderung des Erfahrungsaustausches und der Vernetzung hinaus werden die Betreiber von Online-Shops und Websites sowie der Handel über Verkaufsplattformen von den spezialisierten Rechtsanwälten des Händlerbundes rechtlich abgesichert.
Über giropay
giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, das von über 1.500 Banken und Sparkassen angeboten wird. Basierend auf dem Online-Banking mit PIN und TAN ermöglicht es die einfache, schnelle und sichere Bezahlung per Online-Überweisung. Kunden benötigen für die Zahlung mit giropay lediglich ein zum Online-Banking freigeschaltetes Girokonto bei einer teilnehmenden Bank oder Sparkasse. Der Händler erhält unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung eine Zahlungsgarantie der Bank und kann somit Waren oder Dienstleistungen sofort und ohne Risiko zur Verfügung stellen. giropay verfügt über ein großes Netz an Akzeptanzstellen durch die Integration in Online-Bezahlsysteme wie PayPal oder ClickandBuy. Darüber hinaus bietet eine Vielzahl von Anbietern das Bezahlverfahren giropay direkt in ihrem Online-Shop an.
Bei giropay führt der Kunde seine Online-Überweisung in der sicheren Online-Banking-Umgebung seines Kreditinstituts durch. Damit ist garantiert, dass sensible Daten (PIN/TAN) nur zwischen Kunde und Bank ausgetauscht werden. Kein Dritter hat Einblick in persönliche Konto- und Umsatzinformationen.