Archive for Februar, 2010

Lange habe ich überlegt, ob ich mich zu dem Thema noch einmal öffentlich äußern soll, vor allem weil die Gefahr besteht, weitere Verkäufer zu schädigen, aber es gibt ja eine Möglichkeit das zu ändern!
Was ist der Grund für meinen Unmut?
Ganz einfach:
Die “wunderbare” Idee von eBay, dass Verkäufer unter 50 Bewertungspunkten seit 26.02.2010 PayPal als Zahlungsoption anbieten müssen und was passiert?
Das Netz ist voll mit Ratschlägen von ” Profis”, wie man schnell auf seine 50 Punkte kommt.
Und erfahrungsgemäß verbreiten sich diese ” Tipps” im Netz wie ein Lauffeuer.
Ein gutes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit waren die Tipps, wie man den Zwang zum kostenlosen Versand in den Medienkategorien bei eBay erfolgreich umgeht.
Auch diese ” Tricks” waren zum Schluß jedem Newbee bekannt.


“Tipps” schädigen gewerbliche Verkäufer

Es ist natürlich kein Problem innerhalb von wenigen Stunden 50 Bewertungspunkte zu bekommen und PayPal ein Schnippchen zu schlagen.
Natürlich ist das nicht neu.
“Account-Bäckereien” gab es schon immer.

Nur – was mich böse macht:
Bei diesen neuen ” Account-Bäckereien” leiden die gewerblichen Verkäufer, die mit der neuen PayPal Regelung eigentlich nichts zu tun haben.
Früher blieben die ” Account-Bäcker” weitgehend unter sich.

Zweifelhafte ” Profi-Tricks”

Ratschläge wie: “Kauf’ einfach bei einem gewerblichen Verkäufer, bei dem Du siehst, dass er automatisch nach Eingang einer positiven Bewertung bewertet und widerrufe dann sofort…” überfluten das Netz.
Entschuldigung…?
eBay ist doch kein Spiel- das ist Business!
Als gewerblicher Verkäufer kostet mich 1. das einstellen eines Angebotes bares Geld und 2. kostet es mich Zeit ( und damit auch wieder Geld). Zeit die Mails zu lesen, Zeit die Gutschrift zu beantragen.
Es kann doch wohl nicht sein, dass gewerbliche Verkäufer Verluste einkalkulieren müssen, damit die Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungen haben ihre Punkte erreichen?

Doch- bei eBay ist alles möglich!
Vermutlich haben die meisten Verkäufer noch gar nicht realisiert was im Moment bei eBay abläuft und die Lawine rollt erst an!
Das Käufe bei gewerblichen Verkäufern, die das Widerrufsrecht anbieten, einzig aus dem Grund getätigt werden um eine Bewertung zu erhalten und die neue ” PayPal-Grenze” zu knacken.

Tipp für Verkäufer

Natürlich können High Volume Seller nicht manuell bewerten und nutzen Tools zur Bewertungsabgabe.
Diese Tools kann man unterschiedlich konfigurieren.
Um diese ” ich-brauche-dringend-noch-x-Bewertungen” Käufer wenigstens zum Teil auszusperren, würde ich allen Verkäufern dringend raten, das Bewertungstool so zu konfigurieren, dass die Bewertung erst nach Eingang der Zahlung- noch besser nach Versand – abgegeben wird.
Aufmerksame ” Bewertungssammler ” sehen dann, dass die Nummer > kaufen > bewerten> Bewertung erhalten > sofort widerrufen bei diesem Verkäufer nichts bringt.

Das zum Thema: Die neue PayPal-Regelung wurde eingeführt um Käufer zu schützen…
Wer schützt denn uns zur Abwechslung einmal?

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Die obigen WoW – Angebote für morgen sind heute schon online, die heutigen WoW Deals laufen natürlich weiter:


Erst vor knapp drei Wochen wurde bei eBay.com ein altes Nintendo NES mit fünf Spielen für $13,105 verkauft.
Mit dabei war das Spiel ” Stadium Events”, das auch der Grund für den unerwarten Geldsegen der Verkäuferin war. Hier hatte ich darüber berichtet.
Gestern nun wurde das Spiel Stadium Events erneut für $41.300,00 (knapp EUR 30.300) bei eBay verkauft.
Hier der Link zum Angebot.
Das Spiel hat 1987 in den USA $ 29,99 gekostet.
2000 Stück wurden verkauft, später wurde das Spiel zurückgerufen und vernichtet.
Heute sollen weltweit nur noch 10 Stück existieren.
Zwei davon wurden im Februar 2010 bei eBay verkauft.
Schade, dass man nie weiß, was man aufheben muss.

Rechtsanwalt Sören Siebert hat hier einen Artikel zum Thema Abmahngefahr bei Handel mit Markenware veröffentlicht.

Kernsatz wird für viele eBay-Verkäufer folgender Absatz sein:

Grundsätzlich ist der Handel mit originaler Markenware zwar gestattet, wenn diese nicht durch Dritte manipuliert oder verschlechtert wurde.
Der Markeninhaber kann den Verkauf der Markenware aber untersagen, wenn die Waren noch nicht in Deutschland, der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf den Markt gebracht wurde.



Aus Erfahrung weiß ich, dass hier – abgesehen vom Verkauf von Plagiaten -die meisten Fehler gemacht werden.
Urlaubsmitbringsel – auch Originale – werden bei eBay angeboten und dann ist das Erstaunen groß, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, weil der Artikel eben in Deutschland nicht verkauft werden darf.

Quelle: eRecht24

Wie im PayPal-Blog zu lesen ist, werden voraussichtlich ab 03.März 2010 diejenigen Händler und Dienstleister, die Ware bzw. Dienstleistungen von Indien aus exportieren, ihr PayPal Guthaben wieder auf ein Bankkonto transferieren können.
Ab Montag wird PayPal den Betroffenen mitteilen, wie sie vorzugehen haben.
Zahlungen innerhalb Indiens werden zunächst ausgesetzt.
Dafür muss PayPal noch eine Genehmigung vorlegen, die PayPal zur Zeit nicht besitzt.

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Aktuell gibt es z.B. einen Digitalen Bilderrahmen von Hannspree für 25,00 Euro, Philips Heimkino-Systeme aktuell ab 89,00 Euro, Asus Netbooks aktuell ab 179,00 Euro und vieles andere mehr.
Es lohnt sich vorbeizuschauen!
Conrad räumt als gewerblicher Anbieter auch ein Widerrufsrecht ein.

eBay hat ein Statement zur Prüfung der PayPal -Pflicht durch das Bundeskartellamt abgegeben.
Hier die Pressemitteilung.
Nach dieser Pressemitteilung war das Bundeskartellamt bereits im Vorfeld informiert worden.
Tenor dieser Pressemitteilung ist erwartungsgemäß, dass diese neue Pflicht nur zum Schutz der Käufer eingeführt wurde.
Schade nur, dass ein Käufer sich im Ernstfall nicht grundsätzlich auf dieses Statement verlassen kann:
Wenn Käufer mit PayPal bezahlt haben, erhalten sie den Kaufpreis in voller Höhe von PayPal erstattet, wenn ein Artikel nicht verschickt oder unzutreffend beschrieben wurde. Auch Verkäufer sind mit PayPal vor Zahlungsausfällen geschützt.
Bestehende Einschränkungen werden hier – wie üblich – nicht ansatzweise erwähnt.

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