2008 war es eBay durch eine Unterlassungsverfügung untersagt worden den Handel mit Produkten der Marken Christian Dior, Guerlain, Givency und Kenzo auf der eBay Plattform an französische Nutzer zu ermöglichen.
Alle Marken gehören zum Luxuskonzern LVMH, zu dem bekannte Marken wie Louis Vuitton,Moët & Chandon, Gucci, Fendi, Donna Karan, Tag Heuer und viele andere Luxusmarken gehören.
eBay hatte daraufhin Filtersoftware installiert, die Produkte der betroffenen Marken für die französischen Nutzer unsichtbar und unzugänglich machen sollte.
Nun haben natürlich einige Verkäufer Mittel und Wege gefunden die Filter zu umgehen und dadurch konnte LVMH dem Gericht 1.341 Angebote vorlegen, die trotz Unterlassungsverfügung eingestellt waren.
eBay soll nun eine Ordnungsstrafe in Höhe von 1,7 Mio Euro zahlen.
Laut eBay waren 81% der Produkte vom Verkäufer nicht richtig beschrieben, enthielten eine falsche Schreibweise oder gar keine Nennung des Markennamens oder waren nur über eingestellte Bilder des Produkts identifizierbar.
Das ist natürlich dann selbst für eine Filtersoftware ein Problem die betreffenden Produkte aufzuspüren.
eBay wird in Berufung gehen, weil eBay die Ordungsstrafe von 1,7 Mio für unverhältnismäßig hoch hält.
Kein Wunder, dass eBay die Petition zur Beschränkung des Onlinehandels gestartet hat- schließlich sind hier eBay’s eigene Interessen betroffen.
Die Berufungsverhandlungen zu der Unterlassungsverfügung und zwei weiteren Fällen mit Bezug zu LVMH sind für Mai 2010 geplant.
Archive for November, 2009
Eine Geschäftsidee der sympathischen Art hatte der 35-jährige Architekt Manfred Schmidt.
Er nutzt die Power der ” Best Ager ” und lässt Omas für sich handarbeiten.
Auf seiner Webseite ” Oma Schmidt’s Masche ” finden sich handgemachte Produkte ” seiner ” mittlerweile 39 “Häkelomas” , die mit Begeisterung für ihn arbeiten und sich so ihre Rente aufbessern.
Die Produkte sind witzig, originell aber auch nützlich, wie z.B. die klassischen selbstgehäkelten Topflappen mit verschiedenen Motiven.
Die Idee war so erfolgreich, dass es neben dem Webshop bereits ein Ladengeschäft in Stuttgart gibt.
Oma Schmidt- die Namensgeberin und Großmutter des Gründers – ist mit 78 Jahren noch aktiv dabei werkelt am liebsten auf dem Sofa, der Terrasse oder auf Butterfahrten.
Mir gefällt diese Idee und sie zeigt wieder einmal eines: Jeder kann – unabhängig vom Alter – noch einmal erfolgreich durchstarten und Nischen gibt es auch genug- man muss nur Ideen haben!
Weihnachten steht vor der Tür und damit auf einigen Wunschzetteln auch ein Mac von Apple.
Ob Sie einen Mac verschenken oder sich selbst einen kaufen: Stellen Sie sich zunächst die Frage, ob der neue Nutzer Raucher ist.
Warum werden Sie fragen?
Apple hat in den USA zwei Rauchern die Garantieleistung verweigert und selbst die gegen Aufpreis erhältliche verlängerte Garantie schloß die Reparatur von ” Rauchergeräten” aus.
Die Begründung: Nikotin wird von den US-Gesundheitsbehörden als “biologisch gefährlicher Stoff” klassifiziert.
Ein Techniker, der das Gerät repariere, würde seine Gesundheit einem Risiko aussetzen.
Durch das Nikotin sei der Mac kontaminiert und damit die Garantie erloschen.
Auf Nachfrage erklärte Apple, dass man keinen Techniker zwingen könne, an Rechnern mit gesundheitsgefährdenden Rückständen dieser Art zu arbeiten.
In den Garantiebedingungen findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass Raucher keine Garantienansprüche haben.
Damit dürfte in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
Aus Deutschland sind bisher keine Fälle bekannt, in denen Hersteller die Garantieleistung bei Rauchern verweigert haben, aber noch ist Deutschland ein wenig ” Raucherfreundlicher” als USA.
Und wenn es dann doch so weit kommt, ergibt sich daraus eine neue Marktlücke:
Die Reparatur von kontaminierten Rauchergeräten.
Ich bin gespannt, ob diese Entscheidung von Apple Einfluß auf die Umsätze bei eBay hat.
In den vergangenen 30 Tagen ( vom 26.0ktober bis 24.November 2009) wurde bei eBay.com mit Mac Geräten ein Umsatz von €2.692.317 gemacht, in Deutschland waren es €711.914. ( Quelle: terapeak.de )
Ursprungsquelle: Consumerist
Ein dreister Bildfälscher wollte mit Nacktfotos von Sonya Kraus bei eBay das große Geld machen.
Er hatte drei Motive im Postkartenformat derart verfälscht, dass es den Anschein hatte, dass die TV Blondine nackt vor der Kamera posiert hätte.
Dieser künstlerische Fehlgriff kostet ihn nun 10.000 Euro Strafe, die er als Schmerzensgeld an das ” Opfer ” zahlen musste.
Lobenswert: Sonya Kraus hat das Schmerzensgeld komplett gespendet: An die Frankfurter Aidshilfe und die Zoogesellschaft.
Quelle: Bild
Laut einer ersten eBay Auswertung dominieren in diesem Jahr die klassichen Farben rot & gold für den Baumschmuck und auch bei der Weihnachtsdekoration suchen die Deutschen traditionelles wie Räuchermänner, erzgebirgische Handwerkskunst, Lichterbögen und Krippenspiele.
Vom 23. Oktober 2009 bis 23. November 2009 wurde bei ebay Deutschland mit 15.598 Artikeln “Baumschmuck” bereits ein Handelsvolumen von 124.847 Euro erzielt.
Das entspricht einem Durchschnittspreis von knapp 8,00 Euro.
Höher ist der Durchschnittspreis bei antikem Baumschmuck. Er liegt bei knapp 12,33 Euro.
Hier wurde mit 1.727 verkauften Artikeln ein Handelsvolumen von 21.289 Euro erzielt.
Noch höher lag der Umsatz bei Krippen.
Er betrug im gleichen Zeitraum 142.265 Euro, gefolgt von Lichterbögen mit 63.715 Euro Umsatz und Räuchermännern mit einem Umsatz von 58.350 Euro.
Das Weihnachtsgeschäft ist also bereits gestartet!
Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat entschieden:
Ein Hersteller von hochwertiger Markenware darf die Lieferung an einen Händler stoppen, wenn dieser die Ware anders als vereinbart über ein Internetauktionshaus verkauft.
Der Hersteller von Schulranzen und Rucksäcken der Marken «Scout» und «4YOU» in seinen Auswahlkriterien für «zugelassene Vertriebspartner» den Verkauf über Ebay und andere Auktionsformate im Internet ausgeschlossen. Eine Händlerin, die trotz Abmahnung die Produkte einzeln über Ebay verkaufte, wurde deshalb nicht mehr beliefert. Dagegen klagte sie und verlor vor dem OLG.
Nach Ansicht des Kartellsenats verstoßen die Auswahlkriterien nicht gegen kartellrechtliche Vorschriften. Die Entscheidung des Herstellers und Markeninhabers, die Produkte im Markt als hochpreisige Qualitätsware zu positionieren, sei grundsätzlich zu respektieren. Der von der Klägerin praktizierte Einzelvertrieb über Ebay sei mit den Auswahlkriterien nicht zu vereinbaren. Die Revision wurde nicht zugelassen. (AZ: 6 U 47/08 Kart. – Urteil vom 25.11.2009)
Laut einer eBay-Umfrage wollen 76 Prozent der Deutschen für Weihnachtsgeschenke mindestens genauso viel ausgeben wie 2008.
Insgesamt 14,3 Millionen Deutsche wollen dieses Jahr ihr Geld im Netz lassen und Weihnachtspräsente online bestellen, so eine Umfrage des Hightech-Verbandes BITKOM und des Meinungsforschungsinstituts forsa.
Das ist ein Drittel mehr als im Vorjahr.
Interessant ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen:
Männer planen durchschnittlich mehr Geld für die Geschenke der Kinder ein.
Während Frauen 157 Euro ausgeben, wollen Männer 169 Euro für den Nachwuchs investieren. Überdurchschnittlich viel geben Männer auch für den Partner aus.
Während Frauen 74 Euro einplanen, investieren Männer 117 Euro für ihre Liebste.
Auf der Liste der zu Beschenkenden stehen neben der Familie auch Freunde, Dienstleister vor Ort, Arbeitskollegen und sogar Nachbarn.
Sollten die Umfragewerte stimmen, müssten auch die Umsätze der eBay-Verkäufer dieses Jahr um 1/3 zulegen!
Insgesamt also gute Aussichten für das Weihnachtsgeschäft!
In den eBay News hat eBay heute verkündet, zuversichtlich zu sein, dass es sich beim Ausfall der Suche um eine einmalige Störung gehalten hat, die nicht wieder auftreten wird!
Die Verkäufer erhalten Gebührengutschriften für die entstandenen Gebühren- was aber noch wichtiger ist:
Wenn ein Verkäufer eine unter Preis ausgelaufenene Auktion nicht abwickeln möchte, hat er die Möglichkeit die Transaktion abzubrechen.
Der Käufer erhält in diesem Fall von eBay einen Gutschein, der seinen nächsten Kauf um 10 % (maximal 70 Euro) verbilligt.
Zudem werden alle Auktions-Käufe, die während der kritischen Zeit erfolgten, davor geschützt, negativ oder mit weniger als fünf Sternen bewertet zu werden.
eBay hat heute die betroffenen Verkäufer persönlich daüber informiert:
Wie Sie vielleicht schon wissen, war am vergangenen Wochenende die Suche nur beschränkt oder überhaupt nicht verfügbar. Die Störung dauerte von 17.45 Uhr am Samstag und war am Sonntag um 9.00 Uhr morgens behoben.
Wir wissen, dass dies für die eBay-Nutzer, insbesondere die Verkäufer, eine schwerwiegende Beeinträchtigung war. Dies, zumal wir uns derzeit in der heißesten Phase des Vorweihnachtsgeschäfts befinden, in der Sie wahrscheinlich besonders viele Artikel anbieten. Sie gehören zu den Betroffenen und hatten Angebote auf eBay, die während oder kurz nach der Störung ausgelaufen sind. Deshalb möchten wir Ihnen heute mitteilen, was wir unternehmen, um Sie in dieser Situation zu unterstützen und Ihren guten Ruf bei eBay zu schützen.
Zunächst einmal wird dieser Störfall keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bewertungen haben. Alle Auktions-Käufe, die während der kritischen Zeit erfolgten, werden davor geschützt, negativ oder mit weniger als fünf Sternen bewertet zu werden.
Wir haben Verständnis, wenn Sie betroffene Auktions-Käufe nicht abwickeln möchten. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Auktionen, die während des Störfalls ausgelaufen sind, keinen realistischen Preis erzielt haben, können Sie die betreffende Transaktion abbrechen. Der Käufer erhält von eBay einen Gutschein, der seinen nächsten Kauf um 10 % (maximal 70 Euro) verbilligt. Sie können sich also dafür entscheiden, die Käufer entsprechend anzuschreiben, aber auch im Sinne einer guten Kundenbeziehung die Dinge auf sich beruhen lassen.
Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, möchten wir Sie dringend bitten, Ihre Käufer bis spätestens Dienstag Abend (24.11.) zu informieren. Um Ihnen die Kommunikation mit den Käufern zu erleichtern, haben wir einen Standardtext formuliert, den Sie in Ihre eigenen E-Mails aufnehmen können. Dadurch wird auch klar gestellt, dass die Problematik von eBay verursacht wurde und nicht von Ihnen zu verantworten ist.
Verkäufe zum Festpreis laufen hingegen ganz normal ab und Ihre vertraglichen Pflichten bleiben unverändert.
Unsere Regeln für technische Ausfälle, vor allem aber die feste Absicht, unsere Kunden möglichst weitgehend zu entschädigen führen zu folgenden Maßnahmen:
* Für betroffene Auktionen werden wir alle Gebühren zurückerstatten, also Einstellgebühren, Verkaufsprovisionen und Gebühren für Zusatzoptionen.
* Für betroffene Festpreisangebote ermäßigen sich die Einstellgebühren und die Gebühren für Zusatzoptionen anteilig im Verhältnis von Dauer der Störung zur Laufzeit des Angebots.
* Sollten uns Käufer melden, dass Sie einen Artikel nicht erhalten haben, der während der Störung gekauft wurde, werden wir die besonderen Umstände beachten.
* Wir werden allen Käufern, die während der Störung Artikel über eine Auktion gekauft haben, einen Gutschein schicken, den sie bei Ihrem nächsten Kauf einlösen können.
Uns ist völlig bewusst, wie sehr ein Vorfall dieses Ausmaßes Ihr Geschäft beeinträchtigen kann. Wir entschuldigen uns noch einmal in aller Form für diese Störung und versichern Ihnen, dass wir alles dafür tun werden, Ihnen im weiteren Verlauf ein reibungsloses und erfolgreiches Weihnachtsgeschäft zu ermöglichen.
Herzliche Grüße
Ihr Jody Ford
Leiter des europäischen eBay-Händlergeschäfts
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Vorgeschlagener Text, um Ihre Käufer über Auktionen zu informieren, die Sie annnulieren möchten.
Lieber Käufer,
vielleicht wissen Sie schon, dass zwischen Samstag, 21. November und Sonntag, 22. November 2009 technische Probleme auf der eBay-Seite auftraten. Suchvorgänge lieferten stark eingeschränkte oder gar keine Ergebnisse. Weitere Informationen dazu finden Sie in den eBay News.
Leider war auch der Artikel, den Sie bei mir ersteigert haben, von der technischen Störung betroffen. Hiermit breche ich diese Transaktion ab. Eventuell geleistete Zahlungen werde ich selbstverständlich voll zurückerstatten. Außerdem wird Ihnen eBay ein Gutschein über 10% (gültig bis zu einer Obergrenze von 70 Euro) für die entstandenen Unannehmlichkeiten zukommen lassen. Nachdem die eBay-Suche nun wieder voll funktionsfähig ist, werde ich die Auktion erneut einstellen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie noch einmal mitbieten – und gewinnen!
Für Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir zurück oder wenden Sie sich an eBay über den Link “Kontakt” oben rechts auf der Startseite. Vielen Dank für Ihr Verständnis und ich hoffe, wir kommen bald miteinander ins Geschäft!
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Das ist insgesamt eine gute Nachricht und gleicht einen großen Teil der Schäden, die den Verkäufern entstanden sind ( ausgenommen Umsatzverluste) wieder aus.
Hier noch einmal der Link zur aktuellen eBay Mitteilung
Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der it-recht-kanzlei erläutert hier in seinem Artikel wie Amazon Händler Abmahnungen, die in Verbindung mit dem fehlenden Hinweis auf die gesetzliche Mwst. stehen, umgehen können.
Derzeit besteht bei Amazon nämlich keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis “inkl. Mwst.” darzustellen und das ist abmahnbar.
Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung ( mit Screenshots) wie Sie Ihre Amazon Angebote sicherer gestalten können.
Eine Nische im Online-Marktplatzgeschäft hat Bauer Stefan Pöll aus Kirchberg in Österreich entdeckt.
Statt Klamotten und Hi-Tech kommen bei ihm Tiere alle Art unter den virtuellen Hammer.
Unter A fairer Preis.com können Landwirte ihre Tiere kaufen bzw. verkaufen.
Die Idee dahinter ist überzeugend:
Bei einer üblichen ” Viehversteigerung” sind die Tiere dem Stress der Reise ausgesetzt und um die Tiere nicht wieder zurück in den heimischen Stall transportieren zu müssen, verkaufen einige Landwirte die Tiere auch unter Preis.
Damit soll jetzt Schluß sein. Bauer Pöhl will stressfreie Tiere zu fairen Preisen für alle!
Einen Tiroler Zuchtstier gibt es z.B. für 1200,00 Euro Startpreis, bzw. 1500,00 Euro zum Sofortkauf, eine edle braune Kuh, die im Januar noch zwei Kälber entbindet ab 1000,00 Euro Startpreis.
Das einstellen auf seiner Plattform ist kostenlos, kommt der Kuhhandel zustande werden 2% Provision fällig.
Neben Rind, Pferd, Katze oder Schaf werden auch kapitale Hirsche, für Zucht oder zum Abschuss, versteigert.
Abgerundet werden soll das ganze durch eine Kleinanzeigenrubrik, auf der sich neben Landmaschinen, Traktoren, einer Futterbörse oder Holz auch Urlaubsangebote finden.
Wie ich finde eine klasse Idee und eine Antwort auf die Frage. ” Gibt es Nischen im Online-Auktionsgeschäft?”
Ja, die gibt es. Eine hat Bauer Pöhl jetzt entdeckt!











